"Die Kosten der Maklerin beziehungsweise des Maklers bei Vermittlung von Mietwohnungen sollen von demjenigen übernommen werden, der den Auftrag gegeben hat" – so steht es wörtlich im Regierungsprogramm.

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Eines der wenigen halbwegs konkreten Vorhaben der neuen Regierung beim Wohnen ist die Einführung des Bestellerprinzips bei den Maklerprovisionen. Über dessen genaue Ausgestaltung ist aber ebenfalls noch nichts bekannt. Nur bei Mietwohnungen soll es gelten, so viel steht fest.

Auftrag auch vom Mietinteressenten

Die Details sind aber alles andere als unwichtig; die weitere Ausgestaltung könne nämlich "durchaus auf unterschiedliche Weise erfolgen", darauf weist Wohnrechtsexperte Christoph Kothbauer in einer Analyse des türkis-grünen Wohnprogramms hin. Grundsätzlich könne der Auftrag an den Makler ja auch vom Mietinteressenten kommen, deshalb dürfe man das Bestellerprinzip jedenfalls nicht mit einer "ausschließlichen Abgeberprovision" gleichsetzen. Neben wirtschaftlichen seien dabei vor allem auch verbraucherschutzrechtliche Aspekte zu berücksichtigen.

Und auch eine zwingende Abkehr vom in Österreich gut eingeübten Doppelmaklersystem lesen Immobilienprofis jedenfalls aus dem einen Satz, der sich im Regierungsprogramm zum Bestellerprinzip findet, nicht heraus. "In Wahrheit haben wir ja zwei Besteller, denn auch der Mieter will ja etwas von uns", betonte EHL-Wohnimmobilienexpertin Sandra Bauernfeind dieser Tage auf einer Pressekonferenz.

"Verlorene Jahre"

Mieterschützer freuen sich über das Bestellerprinzip, auch wenn man es schon längst einführen hätte können, meint etwa die SP-nahe Mietervereinigung. Ein entsprechender Antrag der SPÖ fand jedoch keine Unterstützung von ÖVP und FPÖ.

Auch die Maklergruppe des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbands blickt auf einige "verlorene Jahre" zurück, in denen die Branche längst schon "ein modernes, kundenadäquates und dennoch wirtschaftlich verträgliches Modell hätte entwickeln können", heißt es in einer Stellungnahme. Von der Politik fordern die "roten" Makler nun, "lösungsorientiert im Sinne der Menschen auf beiden Seiten zu agieren", denn auch für Konsumenten sei es von Vorteil, "wenn sie von Profis durch das Geschäft begleitet werden". Weiters erhofft man eine lange Übergangsfrist, "damit sich Unternehmen und Mitarbeiter auf die neue Situation einstellen können". (red, 10.1.2020)