Wer vergisst, das Handy beim Fliegen in den Flugmodus zu versetzen, kann eine teure Überraschung erleben.

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Seit Sommer 2017 erleichtert eine EU-Richtlinie zum Roaming Mobilfunknutzern das Leben bei Auslandsreisen. In anderen Staaten der Union können Reisende seitdem ihr Telefonie- und SMS-Guthaben wie gewohnt weiterverwenden. Für Datenvolumen gilt eine Formel, die basierend auf dem Preis des Tarifs festlegt, wie viel Datenkontingent man zumindest ohne zusätzliche Kosten verbrauchen kann. Wer etwa einen Tarif um 14,90 Euro nutzt, dem stehen seit 1. Jänner 2020 rund 7,1 GB seines Datenvolumens im EU-Ausland zur Verfügung, sofern er keinen "nationalen" Tarif verwendet, der Datenroaming in der Union ausschließt.

Die Regelung brachte auch einen Schutzmechanismus mit, der böse Überraschungen beim Roaming außerhalb der Union verhindern soll. Sofern vom Kunden nicht explizit deaktiviert, wird das Roamen beim Erreichen von Kosten in Höhe von 50 Euro automatisch deaktiviert. Die Richtlinie hat allerdings Lücken. Und die können mitunter sehr teuer werden, berichtet der "Guardian".

Teures Netz auf Fliegern und Fähren

Berichtet wird etwa vom Fall der Gay Haines. Sie war nach Barbados geflogen und hatte bei der Ankunft festgestellt, dass ihr Handy, das sie versehentlich nicht in den Flugmodus versetzt hatte, während der Reise Kosten von fast 1.100 Pfund oder rund 1.280 Euro verursacht hatte, die nicht beeinspruchbar waren. Die unabsichtlich genutzte Verbindung kam letztlich doppelt so teuer wie der Überseeflug.

Genannt wird auch das Erlebnis von Emma Hamilton, deren Telefonrechnung sich während der Fahrt auf einer Fähre zwischen Irland und Großbritannien verdoppelt hatte, obwohl sie dabei das Territorium der EU nie verlassen hatte.

Sonderfall Satellitenroaming

Das Problem liegt darin, dass der Roaming-Kostenschutz nur für normale Funknetze greift, die von den Betreibern in ihren Ländern errichtet werden. Nicht aber für die satellitenbasierten Netze, die immer häufiger von Fluglinien und an Bord von Schiffen angeboten werden. Verliert das Handy das Funksignal des Festlandnetzes, verbindet es sich in der Regel automatisch mit dem nächsten Funknetz in Reichweite.

Passagiere müssen über die Möglichkeit der Verwendung des Onboardnetzwerkes informiert werden, was auch per Durchsage geschehen kann. Für die verpflichtende SMS mit den Kosteninformationen nach dem Verbinden mit einem solchen Netz ist wiederum der Provider des jeweiligen Nutzers zuständig, da dieser die Roaminggebühren verrechnet.

Massive Aufschläge

So kann alleine der "hintergründige" Datenverkehr eines modernen Smartphones teuer werden, weil die Mobilfunker für Satellitenroaming oft enorme Preise verlangen, die beim Datenverbrauch mitunter über zehn Euro pro MB nutzen. Enorm kostspielig wird es potenziell, wenn man sich aufgrund der EU-Roamingverordnung auf der sicheren Seite wähnt und fleißig drauflossurft. Allein das Verschicken eines Fotos kann dann bereits kostenmäßig deutlich über der 50-Euro-Grenze liegen, die hier ohnehin nicht greift.

Wer die teure Mobilfunkrechnung beeinsprucht, muss allerdings auf Kulanz seines Providers hoffen. Im Fall von Gay Haines stundete ihr Provider aus "gutem Willen" 500 Pfund. Sie hat ihren Fall der Ombudsstelle der Kommunikationsbehörde vorgelegt.

Einfache Lösung

Immerhin: Die Lösung des Problems liegt auf der Hand. Wer eine Flugreise macht oder auf See unterwegs ist, sollte sicherstellen, dass das Handy entweder abgeschaltet ist oder sich im Flugmodus befindet. Damit wird der Login in Mobilfunknetze generell unterbunden. Weiters sollte man davon absehen, die 50-Euro-Roaminggrenze für Reisen außerhalb der EU generell zu deaktivieren, um sich auch auf dem Festland teure Überraschungen zu ersparen.

Und hat sich das Handy mit einem teuren Satellitennetz verbunden, ohne dass man eine Info-SMS erhalten hat, sollte man die Rechnung beim Provider beeinspruchen und sich gegebenenfalls an die Beschwerdestelle der Telekombehörde oder Konsumentenschützer wenden. (red, 13.1.2020)