Foto: APA / LUKAS HUTER

Wels/Gmunden/Dresden – Die Staatsanwaltschaft Wels hat Ermittlungen gegen einen angehenden Juristen aus Sachsen, der bei einer Veranstaltung in Gmunden ein Hakenkreuz-Tattoo gezeigt haben soll, eingestellt. Seine Rechtfertigung, dass der Körperschmuck auf nordischer beziehungsweise griechischer Mythologie basiere, konnte nicht widerlegt werden, so die Anklagebehörde. Allerdings läuft noch ein weiteres Verfahren gegen den Mann.

Im Juni vergangenen Jahres war ein Foto in sozialen Netzwerken aufgetaucht, auf dem der entblößte Oberkörper des tätowierten Rechtsreferendars zu sehen war. Der Präsident des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden, der für die Ausbildung dieser Berufsgruppe zuständig ist, hatte daraufhin Anzeige erstattet.

Weiteres Strafverfahren

Die Bilder stammen offenbar von einer Kampfsportveranstaltung in Gmunden, daher ermittelte in diesem Fall die Staatsanwaltschaft Wels. Diese stellte das Verfahren im Dezember aber ein. Die Tätowierungen seien zwar prinzipiell nach dem Verbotsgesetz zu beurteilen gewesen, so Sprecherin Silke Enzlmüller zur APA, aber man habe die Verantwortung des Mannes, dass sie keinen NS-Hintergrund hätten, sondern auf Mythologie basieren würden, nicht widerlegen können.

Das OLG Dresden werde der Fall noch einmal neu bewerten, sagte dessen Sprecherin Gesine Tews der dpa. Sie verwies darauf, dass noch ein weiteres Strafverfahren gegen den Mann laufe: Es soll im Jänner 2016 mit Hooligans und Neonazis an Krawallen im Leipziger Stadtteil Connewitz beteiligt gewesen sein und wurde deswegen wegen schweren Landfriedensbruchs zu einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Allerdings ist dieses Urteil nicht rechtskräftig. (APA, 13.1.2020)