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In Schulungskassen, die in den Ausbildungszentren stehen, befindet sich zwar nur Plastikgeld – Gutscheine konnte man dennoch aufladen.

Foto: imago images/photothek

Wien – Der menschlichen Kreativität sind auch im illegalen Bereich kaum Grenzen gesetzt, wie das Verfahren gegen Halil K. und Z. K. zeigt. Die beiden Cousins müssen sich vor einem Schöffengericht unter Vorsitz von Christoph Bauer verantworten, da sie ihren Arbeitgeber, eine große Supermarktkette, geprellt haben. Sie luden Gutscheinkarten mit über einer Million Euro auf und gaben gut 360.000 Euro davon aus.

Der Erstangeklagte ist 28 Jahre alt und hatte es bis zum Regionalmanager der Kette gebracht, sein 31-jähriger Verwandter war als Markenmanager beschäftigt. Halil K. verdiente mit 2800 Euro netto eigentlich nicht schlecht, mit dem Geld kam er dennoch nicht aus. "Ich habe schon länger Schulden aufgebaut. Nach der Scheidung habe ich einen Kredit von 60.000 Euro übernommen", erzählt er Bauer.

Kredit für Cousin aufgenommen

Dass er seit zwölf Jahren spielte, verbesserte die finanzielle Situation nicht. "Das ist die Ursache, aber keine Rechtfertigung", beeilt sich K.s Verteidiger Roman Tenschert zu versichern. Am Ende hatte der Erstangeklagte jedenfalls 90.000 Euro Schulden, 30.000 Euro davon beim Zweitangeklagten, der sogar extra einen Bankkredit dafür aufnahm.

Halil K. bemüht sich, die Angelegenheit als Verzweiflungstat hinzustellen. "Ich war frustriert, verzweifelt. Es war eine Kurzschlussreaktion", versucht er den Vorsitzenden zu überzeugen. Der Erfolg bleibt überschaubar: "Unter einer Kurzschlussreaktion verstehe ich, einen Zigarettenautomaten aufzubrechen", wirft Bauer ein. "Sie sind ja geplant vorgegangen."

Sicherheitslücke schon Jahre bekannt

Tatsächlich nutzte er eine Sicherheitslücke des Unternehmens aus, von der er einige Jahre davor bei einem Seminar erfahren hatte. An den Schulungskassen in den Ausbildungszentren der Supermarktkette konnte man nämlich Gutscheine aufladen lassen – ohne dass das in der Buchhaltung registriert wurde. "Vor fünf oder sechs Jahren hat mir bei einem Kurs der Leiter gesagt, dass man die Gutscheine immer stornieren muss, da man sie einlösen könnte", erinnert sich der Erstangeklagte.

Er trat an seinen Cousin heran und weihte ihn in den Tatplan ein. Der war scharf darauf, seine 30.000 Euro zurückzubekommen, und stimmte zu. Bei einem ersten Angriff lud der Zweitangeklagte hunderte Karten mit insgesamt über 300.000 Euro auf. Da das 40 bis 50 Minuten dauerte, stand der Erstangeklagte Schmiere.

Gold, Uhren, Analgel

Die Gutscheine lösten sie bei einem anderen zum Konzern gehörenden Unternehmen ein und kauften dort Wertkarten für einen Online-Händler. Bei dem sie wiederum Gold, Schmuck, Toiletteartikel, aber auch eine Spielkonsole und Analgel erwarben. Der Zweitangeklagte investierte einen Großteil seiner Beute in Gutscheinkarten für Online-Kasinos.

Vorsitzender Bauer mag das Schuldenmotiv nicht recht glauben. Denn schon beim ersten Mal buchte das Duo viel mehr auf, als zur Deckung ihrer Außenstände nötig war. Beim zweiten Angriff kannten die beiden Unbescholtenen dann kein Halten mehr und genehmigten sich über 750.000 Euro. "Dazwischen ist die Gier dazugekommen", gesteht der Erstangeklagte ein.

Der Zweitangeklagte Z. K., vertreten von Arthur Machac, begründet seine Beteiligung anders. "Ich konnte nicht glauben, dass es funktioniert. Es war nur Spielgeld", erklärt er. "Und haben Sie daheim damit DKT gespielt oder waren Sie einkaufen?", würgt Bauer den Verharmlosungsversuch ab. "Einkaufen", antwortet K. zerknirscht. "Da haut es einem die Sicherung raus."

Gericht sieht "besondere Raffgier"

Die seit September in Untersuchungshaft sitzenden Angeklagten werden schließlich zu drei Jahren Haft, eines davon unbedingt, verurteilt. Der Schöffensenat schließt sich der Meinung des Oberlandesgerichts an, der eine Enthaftung mit der Begründung abgelehnt hatte, dass "besondere Raffgier", "hohe kriminelle Energie" und "besonders auffällige Hemmungslosigkeit" vorliegen. Die Sicherheitslücke ist mittlerweile übrigens geschlossen. (Michael Möseneder, 15.1.2019)