Insgesamt wurde mit 17 Mitarbeitern der Parkraumüberwachung das Dienstverhältnis beendet. Der Verdacht der Stadt Wien: Sie ließen Parkstrafen widerrechtlich stornieren. Vor dem Arbeits- und Sozialgericht gab es außergerichtliche Einigungen, über die Stillschweigen vereinbart wurde.

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Wien – Es war einer der großen Aufreger im Sommer 2018: Mehrere Wiener Parksheriffs standen unter dem begründeten Verdacht, dass sie Parkstrafen für sich oder andere widerrechtlich stornieren ließen. Das bestätigten die Stadt Wien sowie die Landespolizei in einer Aussendung. In 13 Fällen wurden damals die Mitarbeiter vom Dienst freigestellt und "die Entlassung in die Wege geleitet". Auch das Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) wurde eingeschaltet.

Eineinhalb Jahre später steht fest: Die Staatsanwaltschaft Wien hat in der Causa um möglicherweise missbräuchlich ausgestellte Stornos für Parkstrafen "alle Verfahren eingestellt", wie es am Mittwoch zum STANDARD hieß. Demzufolge waren keine Bestimmungen zum Amtsmissbrauch festgestellt worden.

Dienstrechtliche Konsequenzen für 17 Mitarbeiter

Es gab aber dienstrechtliche Konsequenzen: Insgesamt mit 17 Mitarbeitern der Parkraumüberwachung wurde das Dienstverhältnis beendet, wie die Stadt Wien auf eine aktuelle Anfrage hin mitteilte. Die Betroffenen gingen rechtlich dagegen vor, gleich 16 Fälle landeten vor dem Arbeits- und Sozialgericht. 15 der 16 Verfahren sind mittlerweile rechtskräftig beschieden: Urteile gibt es aber nicht, weil die Stadt mit den Personen eine außergerichtliche Einigung erzielte. Über die Inhalte der Deals wurde "Stillschweigen vereinbart".

Keine Antwort gab es auf die Frage, ob die Stadt Wien für die Vereinbarungen auch einiges an Geld in die Hand genommen hat. Beobachter halten das für sehr wahrscheinlich. Ein Fall ist nach wie vor offen.

95.000 Parkstrafen allein 2018 storniert

Am Dienstag wurde ein Bericht des Stadtrechnungshofs bekannt, wonach allein im Jahr 2018 rund 95.000 Parkstrafen storniert wurden – bei insgesamt 1,25 Millionen Beanstandungen. Eine Rechtmäßigkeit der Stornierungen und Rücknahmen wurde von der MA 67 aber "nicht durchgeführt", wie die Prüfer feststellten. "Somit konnte auch keine Aussage darüber getroffen werden, in welchen Fällen es sich tatsächlich um ein rechtswidriges Verhalten handelte und somit der Stadt Wien durch 'eine Manipulation' ein finanzieller Schaden entstanden war." Bei einer Stichprobe seien aber in allen 90 ausgewählten Fällen die angegebenen Stornogründe nachvollziehbar gewesen. (David Krutzler, 16.1.2019)