Georg Preidler bekannte sich teilweise schuldig.

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Der ehemalige Radprofi Georg Preidler hat sich am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck wegen des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Sportbetrugs verantworten müssen. Zu Beginn des Prozesses bekannte sich der 29-jähriger Steirer vor dem Schöffensenat teilweise schuldig. Er bekannte, Blutdoping betrieben zu haben.

Begonnen habe das Blutdoping erst im Jahr 2018, so der ehemalige Radprofi. "Aus reiner Neugierde", wie Preidler zu Protokoll gab. Der Arzt habe ihn damals kontaktiert und angemerkt, dass er "in seiner Nähe sei". "Er wollte mir zeigen, wie es im Sport so funktioniert", betonte der Steirer. Sonstige Substanzen habe er nicht konsumiert, so der frühere Radsportler.

Anders gelagert

Zuvor hatte der Staatsanwalt die Frage nach dem Schaden gestellt, der durch das Blutdoping entstanden sein könnte. "Ich bin gespannt auf das Urteil", sagte der öffentliche Ankläger, der ansonsten die wesentlichen Punkte der Anklage vortrug.

Der Verteidiger von Preidler führte indes aus, dass der Fall anders gelagert sei als etwa beim früheren Langläufer Dominik Baldauf, der am Dienstag in Innsbruck – nicht rechtskräftig – zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt worden war. "Preidler betreibt einen Teamsport, im Gegensatz zu Langläufern, die Individualsportler sind". Sein Mandat habe also insofern seine Verpflichtung im Team erfüllt und keinen Schaden verursacht, so die Argumentation des Verteidigers.

Selbstanzeige

Preidler war den Behörden im Zuge der sogenannten "Operation Aderlass" bei der Nordischen Ski-WM in Seefeld 2019 ins Netz gegangen. Im März 2019 hatte er Selbstanzeige erstattet. Die Schadenssumme soll sich auf 286.000 Euro belaufen.

Die Ermittlungen fanden im Rahmen einer internationalen Blutdopingaffäre statt, die während der Nordischen Ski-Weltmeisterschaften in Seefeld 2019 sowie in Deutschland aufgeflogen ist. Die Liste der mutmaßlich in den Blutdoping-Skandal um den deutschen Arzt Mark S. verwickelten Sportler soll 21 Namen umfassen.

Leistung erbracht

Preidler beteuerte vor Gericht, trotz Blutdopings, zu dem er sich Ende 2017 entschlossen und das er 2018 betrieben hatte, den mit einem französischen Team im August 2017 abgeschlossenen und im Jahr 2018 aufrechten Vertrag über 170.000 Euro vollständig erfüllt zu haben. "Das Team war mit meinen Leistungen zufrieden", fügte er hinzu.

Man habe ihn jedenfalls unter Vertrag genommen, weil er als Rad-Profi "technisch versiert" sei. Nach Doping sei er im Jahr 2018 vom Team "nie gefragt" worden. Den genauen Inhalt des Vertrages, in dem möglicherweise auch von Doping-Verbot die Rede gewesen sein könnte, kannte Preidler nach eigener Auskunft nicht im Detail. Wegen "Sprachbarrieren" und weil damals sein "Manager meinte, dass er ihn unterschreiben kann".

"Zwielichtige Gestalt"

Den Konsum von illegalen Substanzen in der Zeit vor 2018, von dem in der Anklageschrift die Rede ist, bestritt der Steirer vehement. Von einer "zwielichtigen Gestalt", zu dem ihm der Zweitangeklagte, ein weiterer ehemaliger Radsportler, den Kontakt hergestellt hatte, habe er zwar "Spritzen" erhalten und konsumiert, deren Inhalt und Wirkungsweise kannte und kenne er jedoch nicht. "Die Wirkung war für mich nicht zu spüren, weshalb ich bald das Interesse verlor", strich der ehemalige Radprofi hervor.

Aufgrund der Wirkungslosigkeit dieser Substanzen sei er dann Ende 2017 in Kontakt mit dem Arzt Mark S. gekommen. "Meine Entscheidung für Blutdoping im Anschluss war dumm und grundlegend falsch", sagte Preidler. "Ich bereue es bitterlich", meinte der 29-Jährige.

Der Staatsanwalt stellte grundsätzlich die Frage, wann und warum er sich zu Doping entschieden habe. "Wenn man mit seinen Leistungen zufrieden ist, entschließt man sich nicht zum Doping", so der Staatsanwalt. Die Richterin wiederum meldete Zweifel an, was das Wissen über die vor 2018 konsumierten Substanzen betrifft. "Ein Spitzensportler mit gutem Körperbewusstsein fragt sich doch, was in den Spritzen drinnen ist", meinte sie.

Die Rolle und Schuld des Zweitangeklagten hatte dessen Verteidigerin zuvor als klein und "gering" dargestellt: "Er hat lediglich Kontaktdaten weitergegeben und hat selbst nicht gedopt". Der Prozess wurde vertagt. (APA, 15.1.2020)