Hat ein bisserl mehr gekostet als erlaubt: Der Wahlkampf, den ÖVP-Chef Sebastian Kurz 2017 als Spitzenkandidat angeführt hat.

Foto: Christian Fischer

Der Nationalratswahlkampf 2017 ist die ÖVP teuer gekommen. Laut Angaben der Partei haben die Türkisen damals unter ihrem neuen Parteichef und Spitzenkandidaten Sebastian Kurz exakt 12.959.301,71 Euro ausgegeben – das sind um fast sechs Millionen mehr als erlaubt.

ORF

Jetzt, mehr als zwei Jahre später, kommt noch einmal eine ordentliche Summe dazu. Die ÖVP wurde vom unabhängigen Parteientransparenzsenat am Mittwoch zu einer Strafzahlung von 880.000 Euro verdonnert. Ein Großteil der Summe muss wegen Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze gelöhnt werden, 80.000 Euro werden fällig, weil auch nach dem alten Parteiengesetz nicht alle von der ÖVP angenommenen Spenden zulässig waren.

"Nicht entschuldbar"

In seiner Begründung betont der Transparenzsenat die "Wahrung der Chancengleichheit" und schreibt: "Es liefe diesem Aspekt zuwider, wenn nach (sic!) erfolgter Wahl nur eine nicht ins Gewicht fallende Geldbuße verhängt würde", das stehe nämlich "in keinem Verhältnis zu dem durch die Überschreitung erzielten Werbevorteil". Die Juristen ergänzen recht spitz, das Argument der ÖVP, dass die Einhaltung der Ausgabengrenze durch die verzweigte Struktur der Partei besonders schwierig sei, habe schon 2013 nicht gezogen. Damals kam man mit rund 300.000 Euro für eine Überschreitung von 4,3 Millionen Euro noch glimpflich davon. Für die Wahl 2017 seien Mehrausgaben in dieser Höhe aber "nicht erklärbar und daher auch nicht entschuldbar", beschied der Senat.

Bei den unzulässigen Spenden geht es um Gelder zweier Tiroler Bergbahnunternehmen. Weil mehrere Gemeinden hier Mehrheitseigentümer sind, sind den Firmen Parteispenden verboten. Die ÖVP hat das zu spät gemeldet – macht 10.000 Euro Strafe. Ein Grundstück am Mondsee, das der JVP vom Land Oberösterreich jahrelang de facto gratis überlassen wurde, schlägt mit weiteren 70.000 Euro zu Buche. Eine vergleichsweise geringe Summe, weil in einer solchen Causa erstmals eine Strafe verhängt wurde.

Ausgezahlt

Damit droht auch der SPÖ Ungemach. Sie wurde vom Rechnungshof wegen eines ähnlichen Falls (es geht um ein Grundstück am Attersee) beim Transparenzsenat angezeigt. Eine Entscheidung ist, wie auch bei der Anzeige gegen die FPÖ, noch ausständig.

Die Kanzlerpartei ÖVP muss die 880.000 Euro jetzt auf das Konto des Bundeskanzleramts überweisen – das Geld fließt ins Budget. Unterm Strich kam für die Türkisen trotzdem ein Plus heraus: Sie bekamen mehr Wähler und damit mehr Parteienförderung. (Karin Riss, 15.1.2020)