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Braucht es flächendeckend Tempo 30 im Ortsgebiet?

Foto: dpa-Zentralbild/Bernd Wüstneck

Das Ziel ist klar: Niemand soll mehr durch einen Verkehrsunfall ums Leben kommen. Diese Hoffnung hatte schon Richter Percy Morrison formuliert, als er den laut BBC allerersten tödlichen Unfall untersuchte, an dem ein Automobil beteiligt war: Am 17. August 1896 erfasste in London ein Wagen mit rund sechs km/h – laut damaligen Zeugen ein "rücksichtsloses Tempo" – die 45-jährige Bridget Driscoll, die gerade eine Straße beim Hyde Park überquerte. Die Frau erlitt tödliche Kopfverletzungen, das Verfahren gegen den Fahrer wurde eingestellt.

Die Hoffnung von Richter Morrison hat sich nicht erfüllt. Gerade für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer besteht immer noch ein zu hohes Risiko. Auf Österreichs Straßen kommen im Schnitt rund 70 Fußgänger pro Jahr ums Leben. Das Jahr 2018 mit 47 getöteten Fußgängern war ein statistischer Ausreißer nach unten.

Vorrang für die Schwächsten

Es ist keine Überraschung, dass die Unfallgefahr in Ortsgebieten– und dort für ältere Menschen – am größten ist. Die Frage, ob Unfälle selbst- oder fremdverschuldet sind, darf bei Überlegungen zur Verbesserung der Sicherheit keine Rolle spielen. Der Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer, dazu gehören auch Kinder, hat oberste Priorität.

Unbestritten ist, dass eine Entschleunigung der Reaktionszeit zugutekommt und den Bremsweg verkürzt. Wieso also nicht flächendeckend Tempo 30 im Ortsgebiet? Schließlich sind alle Autofahrer auch mal Fußgänger. (Michael Simoner, 15.1.2020)