3.000 Wahlberechtigte, zwei Listen: Abstimmung bei der AUA über die Personalvertretung.

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Wien – Bodenpersonal und Technikmitarbeiter der AUA wählen ihren Betriebsrat, heute, Donnerstag, ist der letzte Wahltag. Das Besondere daran: Die rund 3.000 Leute haben die Wahl zwischen zwei Listen.

Bisher gab es die Einheitsliste des Betriebsratsvorsitzenden Alfred Junghans und seines Stellvertreters Harald Ramoser. Junghans kam 1978 zur AUA, seit 1998 ist er freigestellt. Nun kommt die Liste "Choose" dazu, ihr Spitzenkandidat ist Roland Chalusch, der in der AUA-Abfertigung am Flughafen Wien arbeitet. Man wolle eine Wahlmöglichkeit schaffen und die Wahlbeteiligung (zuletzt rund 58 Prozent) erhöhen, sagt der Duty-Manager.

Er war seit 2009 im Betriebsrat und meint, dass man angesichts der bevorstehenden Streichung von rund 800 Arbeitsplätzen einen starken Betriebsrat mit zwei Listen gut brauchen könne. Zur Erinnerung: Der Lufthansa-Tochter AUA steht ein hartes Sparprogramm ins Haus.

Klage der AUA

Junghans, 61, kandidiert diesmal nicht an erster Stelle der Liste BRA ("Austrian Angestellten Betriebsrat"), hat sich auf einen hinteren Platz zurückgezogen. Der Hintergrund dafür hat 2019 für großes Aufsehen und viel Unmut unter den AUA-Mitarbeitern gesorgt: Die AUA hat den Betriebsratschef und seinen Vize Ramoser geklagt, will 500.000 Euro zurück.

Junghans habe sich 2009 (damals flog die AUA fast in die Pleite und schnürte Sparpakete) sein Gehalt auf 12.000 Euro brutto im Monat fast verdoppeln lassen, auch sein Betriebsratsvize fasste eine Gehaltserhöhung aus. Beide sollen also zu hohe Gehälter kassiert und so gegen das Privilegierungsverbot für Betriebsräte verstoßen haben – was sie bestreiten.

Vorigen Freitag fand am Arbeitsgericht Wien eine Verhandlung zur Junghans-Causa statt. Der Richter hat den Beklagten einvernommen, im Wesentlichen ging es um seinen Werdegang. Ende März geht die Befragung weiter.

Noch keinen Termin gibt es zur Klage gegen Techniker Ramoser, der seit 1992 bei der AUA und seit 2002 freigestellt ist. Von ihm wollte sich die Airline 2016 trennen, nach einer Entscheidung der von einer Mitarbeiterin angerufenen Gleichbehandlungskommission (GBK). Damit ist sie gescheitert.

Betriebsrat sollte fliegen

Die AUA hat damals beim Arbeitsgericht auf Zustimmung zur Entlassung geklagt, so wie das bei der Trennung von Betriebsratsmitgliedern vorgeschrieben ist. Das Gericht wies die Klage ab, sie sei zu spät eingebracht worden. Denn der Spruch der GBK, die eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots festgestellt hatte, wurde der AUA Ende Juni 2016 bekannt (und zwar durch Ramoser), die Klage brachte sie zwölf Tage später ein. Das sei zu spät.

Die AUA hat das Urteil angefochten, verlor 2018 aber auch vor dem Oberlandesgericht Wien. Das stellte fest, dass das Unternehmen 20 Monate lang von den Vorwürfen gewusst habe, sich der Mitarbeiter kooperativ verhalten habe und es zu keinen Vorwürfen mehr gekommen sei. (Renate Graber, 16.1.2020)