Monika Rathgeber auf dem Weg zu ihrem bisher letzten Prozess im Juli des Vorjahrs.

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Salzburg – Es ist wohl die letzte Anklage, die die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) im Zusammenhang mit dem Salzburger Finanzskandal einbringt. Die Hauptbeschuldigte ehemalige Budgetreferatsleiterin der Finanzabteilung des Landes, Monika Rathgeber, muss sich als Einzige im Hauptverfahren wegen Untreue vor Gericht verantworten.

Rathgeber ist bereits dreimal in der Finanzcausa verurteilt worden. Dreimal erhielt sie auch eine Fußfessel, um ihre Strafe abzusitzen. Nun hat die WKStA erneut Anklage erhoben. Rathgeber soll über 100 Zins- und Währungstauschgeschäfte sowie andere hochkomplexe Derivate-Deals entgegen einer ausdrücklichen Verbotsweisung abgeschlossen haben. Laut Anklage verursachte das für das Land einen Gesamtschaden von 35 Millionen Euro. Der Strafrahmen für das Delikt Untreue beträgt ein bis zehn Jahre Haft.

Zuletzt ermittelte die WKStA noch gegen zwei weitere Landesbedienstete in der Causa. Gegen sie wurde jedoch keine Anklage erhoben. Der Abteilungsleiter der Finanzabteilung, Eduard Paulus, habe selbst mittels Weisungen den Abschluss derartiger Geschäfte verboten, heißt es von der WKStA. Der zuvor Beschuldigte Mitarbeiter von Rathgeber habe einzelne Finanzgeschäfte, die ihm im Zuge seiner Tätigkeit aufgefallen sind, seinem Vorgesetzten gemeldet. Deshalb ging die Staatsanwaltschaft bei beiden von keinem Schädigungsvorsatz aus.

"Die sehr umfangreichen Ermittlungen der WKStA zu den Finanzgeschäften des Landes Salzburg sind damit abgeschlossen", heißt es von der WKStA. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens seien tausende Finanzgeschäfte des Landes unter intensiver Einbindung von Wirtschaftsexperten der WKStA und von IT-Experten der Justiz überprüft worden. Dazu wurde eine spezielle Auswertungssoftware verwendet, die Derivate wurden damit analysiert und auf ihre strafrechtliche Relevanz hin geprüft. 50 Umzugskartons voll mit Unterlagen, mehrere Terabyte Daten sowie tausende E-Mails und Buchhaltungsdaten wurden sichergestellt und ausgewertet.

Zuletzt Bürgermeister Schaden verurteilt

Der Salzburger Finanzskandal hat insgesamt zu vier Anklagen und sieben rechtskräftigen Verurteilungen geführt. Zuletzt ist der ehemalige Salzburger Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) wegen Untreue zu einer Haftstrafe von drei Jahren, eines davon unbedingt, verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshofs (OGH) hat das Urteil im Oktober bestätigt. Er hat um eine Fußfessel angesucht. Mit ihm wurden auch der ehemalige Landeshauptmannstellvertreter Othmar Raus (SPÖ) und vier Beamte verurteilt. Raus hat ein Gesuch wegen Haftunfähigkeit gestellt. Die Entscheidung darüber steht noch aus. Auch Rathgeber ist in diesem Verfahren verurteilt worden. Sie nahm als Einzige bereits in erster Instanz im Juli 2017 ihr Urteil wegen Untreue zu einem Jahr Haft an.

Im Februar 2016 wurde Rathgeber im ersten Prozess zum Finanzskandal wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu drei Jahren Haft, eines davon unbedingt, verurteilt. Vorgeworfen wurden ihr damals, fingierte Schadensmeldungen an den Katastrophenfonds gemeldet zu haben – mit einem Schaden von rund zwölf Millionen Euro. Der zweite Schuldspruch erfolgte im Oktober 2016, weil sie zwei riskante Finanzgeschäfte ohne erforderliche Genehmigung und gegen eine Dienstanweisung abgeschlossen hatte. Dafür erhielt sie vom Salzburger Landesgericht zunächst keine Zusatzstrafe. Diese Entscheidung hob der OGH ein Jahr später auf – sie erhielt 18 Monate Zusatzstrafe, sechs davon unbedingt. Auch diese Strafe saß Rathgeber mit einer Fußfessel ab. (Stefanie Ruep, 16.1.2020)