Die Pythons am Bild wurden zwar nicht von einem Kärntner ausgesetzt, sondern vor knapp einem Monat von einem Wiener im Kofferraum durch das Burgenland gefahren.

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Klagenfurt – Ein 38-jähriger Kärntner ist am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt wegen Tierquälerei zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er hatte im Sommer 2019 neun Königspythons ausgesetzt, drei davon starben, drei wurden in einen Reptilienzoo gebracht, die übrigen wurden nicht gefunden. Der Mann gab alles zu, er habe sich in einer Notlage befunden, sagte er vor Richter Gerhard Pöllinger.

Nachbarin war gegen die Mäuse

Er halte schon seit vielen Jahren Schlangen, erklärte der Angeklagte. Das ganze Unglück habe angefangen, als er von einem Haus in eine "Plattenbau-Wohnung" übersiedeln musste, erzählte er. Dort habe er in seinem Kellerabteil Mäuse und Ratten als Lebendfutter für seine Lieblinge gehalten. Dies habe einer Nachbarin, die das Piepsen der Mäuse gehört hatte, missfallen. Auch ein zweiter Nachbar hätte sich bei jeder Gelegenheit über ihn beschwert. Im Sommer habe er sich einfach nicht mehr zu helfen gewusst und die Schlangen deshalb im Freien deponiert.

Warum er keine anderen Auswege versucht habe, wollte Pöllinger wissen. Er habe einfach keinen gefunden, sagte der Angeklagte. Das Inserieren im Internet sei verboten worden, beim Reptilienzoo Happ in Klagenfurt habe er es nicht versucht, da er gehört habe, die Betreiberin nehme keine Tiere mehr an. Andere Möglichkeiten gebe es aber nicht. Helga Happ, nicht nur Zoobetreiberin, sondern auch Reptilien-Sachverständige, bestätigte die Angaben des 38-Jährigen. "Wenn jemand Reptilien wieder loswerden will oder muss, ist das ein großes Problem. Es müsste eigentlich in jedem Bundesland eine Reptilien-Auffangstelle geben." Die Frage des Richters, ob es in Kärnten so etwas gebe, verneinte Happ.

Happs Reptilienzpoo wäre bereit gestanden

Die drei geretteten Pythons landeten in Happs Reptilienzoo. Die Tiere seien in ausgezeichnetem Zustand gewesen, Fütterung und Pflege müsse nahezu perfekt gewesen sein, sagte sie aus. Hätte der Angeklagte sich bei ihr gemeldet und seine Notlage erklärt, dann hätte sie die Tiere genommen, fügte sie noch hinzu. Das Aussetzen sei auch im Hochsommer für die Schlangen gefährlich, denn die Temperaturen dürften nicht unter 23 Grad fallen. Wenn es kälter sei, würden sich die Tiere erkälten, könnten Lungen- oder Nierenbeckenentzündungen bekommen. "Und spätestens beim ersten Frost sind sie tot."

Der Richter konzedierte dem Angeklagten ein gewisses Verständnis für dessen Notlage. Tatsache sei aber, dass die Schlangen durch die Aktionen des Angeklagten gestorben seien. Daher falle das Urteil mit vier Monaten bedingter Haft vergleichsweise milde aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (APA, 16.1.2020)