Eines der umstrittensten Projekte der türkis-blauen Regierung wurde nie umgesetzt: die Abschaffung der Notstandshilfe in ihrer bestehenden Form. Im alten Regierungsprogramm wurde zwischen FPÖ und ÖVP fixiert, dass die Notstandshilfe in ein "Arbeitslosengeld neu" integriert werden soll. Dieses neue Arbeitslosengeld sollte "degressiv" gestaltet sein: Wer länger eingezahlt hat, hätte demnach einen höheren Anspruch bekommen. Zudem sollte die Höhe der Auszahlung mit Fortdauer des Bezuges sinken.

Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) beauftragte das Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo) damals damit, diverse Reformszenarien zu analysieren. Die Studie war im Wesentlichen Ende 2018 fertig – und wurde am Donnerstag auf der Website des inzwischen grün geführten Sozialministeriums veröffentlicht.

Das Wifo unter Führung des Ökonomen Helmut Mahringer hat drei Szenarien berechnet. Grob lassen sie sich einteilen in ein extremes mit starken Einschnitten und zwei abgefederte Varianten.

Bild nicht mehr verfügbar.

Das Wifo zeigt: Eingriffe in die Arbeitslosenversicherung sind heikel.
Foto: Getty

Ein Ende der Notstandshilfe ist vom Tisch. Aber die Wifo-Rechnungen geben nicht nur Einblick darin, in welche Richtung die Reformen hätten gehen sollen. Die neue Regierung erwägt selbst, beim Arbeitslosengeld etwas zu ändern. Im Programm von Türkis-Grün heißt es, das Arbeitslosengeld solle "weiterentwickelt" werden, damit "arbeitslose Menschen wieder schneller ins Erwerbsleben zurückkommen". Auch aus dieser Perspektive sind die Planspiele und ihre Folgen interessant.

Das Reformmodell des Sozialministeriums sah vor, dass Menschen, die wenige Versicherungsjahre vorweisen können, weniger Arbeitslosengeld bekommen. Aktuell liegt der Anspruch bei 55 Prozent des letzten Einkommens. Im neuen System wären es für Kurzzeitversicherte nur 50 Prozent gewesen. Menschen mit mehr als zehn Versicherungsjahren dagegen hätten zu Beginn ihrer Arbeitslosigkeit 65 Prozent des letzten Einkommens erhalten. Der Betrag hätte degressiv sinken sollen, wobei Betroffene zwei Jahre lang Anspruch auf Arbeitslosengeld gehabt hätten. Aber: Das Auffangnetz der Notstandshilfe wäre weg gewesen.

Foto: STANDARD

Wer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr hat, kann aktuell Notstandshilfe beziehen, und zwar theoretisch zeitlich unbegrenzt bis zur Pension. Sich bewerben und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss man natürlich trotzdem. Im neuen Modell sah das so aus: Lediglich wer mehr als 15 Jahre eingezahlt hat und älter als 50 ist, hätte unbegrenzt Arbeitslosengeld erhalten.

Angedacht waren noch weitere Einschnitte: Arbeitslose, die sehr wenig Geld bekommen, erhalten vom AMS aktuell eine ergänzende Zahlung. Diese wäre entfallen.

Ab in die Sozialhilfe

Wie wirkt sich das alles aus? 110.000 Menschen oder ein Drittel hätten ihren Anspruch auf Geld aus der Arbeitslosenversicherung verloren, zeigt die Wifo-Simulation, die Zahlen von 2016 berücksichtigt. Überdurchschnittlich stark von Verlusten betroffen gewesen wären Frauen: Sie verdienen weniger, erhalten weniger Arbeitslosengeld und müssen öfter aufstocken. Zu den Verlierern würden auch Menschen mit Pflichtschulausbildung und natürlich ältere Arbeitslose zählen. Immerhin: Jeder fünfte Arbeitslose erhielte höhere Leistungen.

STANDARD

Im zweiten Szenario wurde Arbeitslosengeld unter 50-Jährigen länger gewährt. Die erwähnte Aufstockung via AMS wurde nicht gestrichen. In diesem Szenario verlieren 78.000 Menschen den Anspruch auf AMS-Geld. 41 Prozent würden Arbeitslosengeld bekommen. Beim Szenario drei wurde ein höherer AMS-Aufstockungsbeitrag evaluiert, sonst blieb alles gleich. Entsprechend war die Zahl der Arbeitslosen, die von der Umstellung profitiert hätten, etwas höher.

Interessant ist ein anderes Detail: Wer kein Arbeitslosengeld bekommt oder sehr wenig, kann Mindestsicherung beantragen. Daran hätte sich nichts geändert. Berücksichtigt man diesen Aspekt, ergibt sich Folgendes: Ein großer Teil des Verlusts bei Arbeitslosengeld und Notstandshilfe wird über die Mindestsicherung kompensiert, so die Wifo-Simulation. Sprich: Die degressive Ausgestaltung des Arbeitslosengelds wird de facto aufgehoben.

Eine Verschlechterung gibt es hier für Betroffene insofern, als die Voraussetzung für die Zahlung der Mindestsicherung immer ist, dass das eigene Vermögen im Wesentlichen aufgebraucht ist. (András Szigetvari, 17.1.2020)