Weniger Staus wären mitunter die Folge einer Pendlerpauschale, die Öffi-Nutzung fördert.

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Wien – Das derzeitige Modell der Pendlerpauschale setzt keine Anreize, den Arbeitsweg auf eine umweltschonende Weise zurückzulegen, und begünstigt höhere Einkommen. Im türkis-grünen Regierungsprogramm ist der Plan zur "Ökologisierung und Erhöhung der Treffsicherheit der Pendlerpauschale" festgeschrieben. Umweltschützer und Interessenvertreter haben diesbezüglich einige mehr oder minder simple Vorschläge.

Auch der Verkehrsclub Österreich kritisiert, dass das aktuelle Modell jene, die mit dem Auto pendeln, mehr begünstigt als jene, die eine klimafreundlichere Variante benutzen, da die große Pendlerpauschale höher ist und bereits ab einem kürzeren Arbeitsweg zur Verfügung steht. Eine Ökologisierung müsse einen Anreiz zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und des Fahrrads setzen. Zudem solle die Pendlerpauschale kein Freibetrag mehr sein. Eine Möglichkeit sei, den Verkehrsabsetzbetrag (derzeit 400 Euro pro Jahr) zu erhöhen und die große an die kleine Pendlerpauschale anzupassen und damit zu vereinheitlichen.

Rad- und Öffi-Bonus

Der WWF fordert "einen starken Bonus für jene, die mit öffentlichem Verkehr oder mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren". Parallel dazu müssten Angebote für klimafreundliches Pendeln ausgebaut werden. Beim öffentlichen Verkehr brauche es auch außerhalb der klassischen Pendlerzeiten bessere Taktungen, und die Radinfrastruktur müsse vor allem auf dem Land ausgebaut werden.

Kompliziertes System vereinfachen

Global 2000 meint, es brauche dort, wo die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zumutbar sei, für jene, die dies auch nutzen, einen Vorteil gegenüber Autofahrern. Um das derzeitige komplizierte System inklusive Pendlereuro zu vereinfachen, könne die Pendlerpauschale nur auf Basis der tatsächlich zurückgelegten Kilometer beziehungsweise Kosten errechnet werden. Für bessere soziale Treffsicherheit könne entweder eine Obergrenze der Förderung eingeführt werden oder die Pendlerpauschale als Absetzbetrag gestaltet werden.

Einkommensobergrenze

Greenpeace legt eine Reihe von Maßnahmen vor: Für mehr soziale Gerechtigkeit könne beispielsweise eine Einkommensobergrenze eingeführt werden, ab der einer Person keine Pendlerpauschale mehr zusteht. Der Steuerfreibetrag soll in einen Absetzbetrag inklusive Negativsteuerwirkung umgewandelt werden. In Zukunft könnten beide Pauschalen auf die kleine Pendlerpauschale vereinheitlicht werden. Um hier bei hohen Distanzen auszugleichen, könne der Pendlereuro erhöht werden. Um umweltfreundliche Mobilität zu belohnen, könne man die kleine Pendlerpauschale schon ab zwei Kilometern Arbeitsweg auszahlen, sofern dieser nachweislich umweltfreundlich bestritten wird. Wenn jemand Anspruch auf die kleine Pendlerpauschale hat, könne die große ausbezahlt werden, wenn der Weg öffentlich zurückgelegt wird.

Eine andere Möglichkeit, um umweltschädliche Mobilitätsentscheidungen teurer zu machen, sei, die kleine Pendlerpauschale nur bei nachweislicher Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder des Fahrrads auszuzahlen. Eine weitere Option sei, dass der Anspruch auf die große Pendlerpauschale mit steigendem CO2-Ausstoß verringert werden könne.

Obergrenze für Distanzen

Bereits 2016 regte das Wifo in einem Bericht die Möglichkeiten an, kleine und große Pendlerpauschale zusammenzufassen, die Pendlerpauschale von den tatsächlich zurückgelegten Kilometern oder von den tatsächlichen Fahrtkosten abhängig zu machen sowie eine Obergrenze für anrechenbare Distanzen einzuführen. Langfristig könne die Pendlerpauschale "als Anreiz für umweltbelastendes Verhalten gänzlich wegfallen".

Nur für Öffi-Fahrer

Das Umweltbundesamt schlug vergangenes Jahr in einem Bericht vor, der Staat könne die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel fördern, indem man nur dann Anspruch auf die Pendlerpauschale hat, wenn man tatsächlich nachweisen kann, dass man öffentlich fährt. Wenn kein öffentliches Verkehrsmittel in der Nähe ist, könne man eine verminderte Pendlerpauschale für den Weg zum nächsten Zug oder Bus erhalten und für den restlichen öffentlich zurückgelegten Weg dann die zuvor beschriebene Pendlerpauschale. Bei Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt bei diesem Modell die große Pendlerpauschale bestehen. Ab 2030 solle die Pendlerpauschale zwecks der Förderung der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel und langfristig einer verdichteten Siedlungsentwicklung ganz gestrichen werden. (APA, 17.1.2020)