Auch in Österreich arbeitet das Bundeskriminalamt am Einsatz von Gesichtserkennungssoftware im öffentlichen Raum.

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In Österreich sollte Gesichtserkennung bereits ab Ende letzten Jahres an öffentlichen Plätzen zum Einsatz kommen – die Verwendung wurde jedoch aufgrund Verzögerungen bei der technischen Implementierung auf einen undefinierten Zeitpunkt verschoben. Dennoch sollten in Zukunft Aufnahmen von Überwachungskameras mit Bildern aus der Referenzdatenbank der Polizei abgeglichen werden können – ein Verfahren, das besonders im Westen mit Misstrauen gehandhabt wird.

Nun gab die europäische Kommission bekannt ein vorläufiges Verbot für die Verwendung von Gesichtserkennungssoftware in der Öffentlichkeit in Erwägung zu ziehen, berichtet BBC.

Regulation

In einem Antrag fordert die europäische Kommission, eine Einführung von Vorschriften für Entwickler und Nutzer der künstlichen Intelligenz, die für die Gesichtserkennung verwendet wird. EU-Länder werden zudem aufgefordert, eine Behörde für die Überwachung der neuen Regulationen einzurichten.

Ein Verbot für den öffentlichen Einsatz von Gesichtserkennungssoftware soll Zeit für die Entwicklung passender Regulationen schaffen, die den Missbrauch der Technologie verhindern sollen. So soll während des Verbots, das zwischen drei bis fünf Jahren dauern würde, "Methoden zur Bewertung der Auswirkungen dieser Technologie und möglicher Risikomanagementmaßnahmen ermittelt und entwickelt werden", heißt es im Antrag der europäischen Kommission.

Fehlerhaft und ungenau

Der Einsatz von Gesichtserkennungssoftware steht besonders in Europa und den USA in der Kritik. Neben Bedenken zum Schutz der Privatsphäre, wird die Software für ihren "algorithmischen Bias" kritisiert – einer Studie der US-Behörde für Technologie zufolge, erkenne die Software Gesichter mit asiatischem oder afroamerikanischem Aussehen bis zu 100-mal schlechter als jene mit kaukasischem. In San Francisco ist seit letztem Jahr der Ankauf, Besitz sowie die Verwendung von Gesichtserkennungsoftware durch Behörden verboten. (hsu, 18.01.2020)