Im Februar 2019 wurden vor dem Eingang der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn Blumen und Kerzen hinterlegt, jetzt startet der Prozess gegen Soner Ö.

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Jener Mann, der die Diskussion über Sicherungshaft auslöste, steht ab Montag vor dem Geschworenengericht in Feldkirch. Dem 35-jährigen Soner Ö. wird vorgeworfen, am 6. Februar 2019 Alexander A., den Leiter der Sozialabteilung der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn, ermordet zu haben. Der Tod durch Verbluten wurde durch einen wuchtigen Messerstich in den Brustkorb, durch den die Aorta getroffen wurde, herbeigeführt, stellte die Gerichtsmedizin fest.

Soner Ö. gibt die Tat zu, leugnet aber die Absicht. Die Geschworenen haben nun im dreitägigen Prozess zu entscheiden, ob es sich um Mord, Totschlag oder absichtliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge handelt. Dem Angeklagten drohen bis zu 20 Jahre Haft.

Hätte man Soner Ö. in Präventivhaft einsperren können, wäre es nicht zum Tod des BH-Mitarbeiters gekommen, lautet die einfache Formel. Doch der Fall ist komplizierter. Der 1985 in Vorarlberg geborene und in Lustenau aufgewachsene Sohn einer türkischen Familie wurde mit 14 zum ersten Mal straffällig. Bis 2009 häufte er 14 Eigentums- und Drogendelikte an. 2009 wurde er, damals Vater von zwei Kindern, für zehn Jahre des Landes verwiesen. Zuständig für seine Ausweisung war das spätere Opfer.

Täter kannte Opfer

Soner Ö. kam postwendend zurück, suchte um Asyl an. Wurde, wieder von A., ausgewiesen – "rechtswidrig", wie Ö. sagt. Zudem habe ihm das spätere Opfer mit der Abschiebung seiner Familie gedroht. 2010 musste er erneut, dieses Mal unbefristet, das Land verlassen.

Neun Jahre nach dieser zweiten Ausweisung kam Soner Ö. zurück, suchte wieder um Asyl an. Er habe in Syrien auf kurdischer Seite gekämpft und türkische Soldaten getötet, gab er als Asylgrund an. Es kam zum schriftlichen Disput zwischen dem Innenministerium und Vorarlberger Behörden. Vorarlberg wollte Ö. nicht aufnehmen, musste aber, da er in Vorarlberg Familie hat. Da sich Ö. im Asylverfahren befand, stand ihm Grundversorgung zu, doch man ließ den Amtsbekannten auf das Geld warten. Als er die Grundversorgung auf der BH Dornbirn bei A. einforderte, kam es zur Auseinandersetzung mit tödlichem Ausgang.

Ö., dem Gerichtspsychiater Reinhard Haller eine Persönlichkeitsstörung attestiert, stand bei der Tat unter Alkohol- und Medikamenteneinfluss, war aber laut Gutachten zurechnungsfähig. Sicherungshaft hätte die Tat verhindert, meinen Politiker. Schubhaft wäre ebenso möglich gewesen, sagen Rechtsexperten. (Jutta Berger, 20.1.2020)