Der dienstfrei gestellte Generalsekretär der Casinos Austria, Dietmar Hoscher, blickt einer üppigen Pension entgegen.

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Die Trennung der teilstaatlichen Casinos Austria AG (Casag) von ihren früheren Vorstandsmitgliedern Alexander Labak und Dietmar Hoscher beschäftigt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft; sie prüft unter anderem, ob die dafür angefallenen Ausgaben Untreue von einzelnen Aufsichträten darstellen. Die in der sogenannten Postenschacher-Causa Beschuldigten bestreiten das und es gilt die Unschuldsvermutung.

Hoscher bekommt ja am Ende des Tages rund 4,5 Millionen Euro, sein Vertrag läuft bis Juni 2022; er ist aber dienstfrei gestellt. Labak bekam rund 2,4 Mio. Euro.

Hoscher (57) wird auch als Pensionist nicht darben müssen. Ab seinem 60. Lebensjahr steht ihm eine Casag-Betriebspension zu, ab dem 65. auch eine Nationalbankpension. Sie wird im Jahr rund 50.000 Euro brutto betragen. Gerechnet auf 14 Auszahlungen pro Jahr entspricht das rund 3570 Euro brutto im Monat. Die durchschnittliche Alterspension in Österreich beträgt rund 1635 Euro brutto im Monat.

Gehaltssprünge in Abwesenheit

Die Bankpension verdankt Hoscher, der 1986 bis 1988 volkswirtschaftlicher Referent in der Nationalbank (OeNB) war, dem damals geltenden Dienstrecht, den Dienstbestimmungen 1 (DB 1; galt bis 1993) und der darin vorgesehenen Möglichkeit zur Dauerkarenzierung. Diese nützte Hoscher, der dann als SPÖ-Klubsekretär im Parlament arbeitete und später ins Kabinett im Finanzministerium wechselte. 1998 kam er in die Casag, ab 2007 war er im Vorstand.

Notenbankpensionen leiten sich aus dem letzten Aktivgehalt ab, bei Dauerkarenzierten geht es um die (fiktiven) Gehälter. Auch da hat sich die OeNB Hoscher gegenüber recht generös gezeigt. Er soll in seiner Abwesenheit (bis zum Einstieg in die Casag) nicht nur seine vorgesehenen Gehaltserhöhungen angerechnet bekommen haben, sondern auch acht außertourliche Vorrückungen. Weder Hoschers Anwalt noch die OeNB wollten dazu etwas sagen.

Außerordentliche Vorrückungen

Dazu ein kurzer Blick ins OeNB-Gehaltsschema: Notenbanker der Dienstrechte 1 bis 4 bekommen gemäß Schema zunächst jedes Jahr eine Vorrückung, später dann noch jedes zweite Jahr. Außerordentliche Vorrückungen sind heute streng geregelt, das Direktorium legt die Quote fest und wie viele Mitarbeiter pro Jahr mit einem außerordentlichen Gehaltssprung für außerordentliche Leistungen belohnt werden. Im Schnitt sind es um die 25 pro Jahr, vorgeschlagen werden die dermaßen Ausgezeichneten von ihrem unmittelbaren Vorgesetzten.

In früheren Zeiten sah man das in der OeNB nicht so streng, da seien die (immer vom Direktorium zu beschließenden) außerordentlichen Vorrückungen regelmäßig zuerkannt worden, heißt es. Besondere Verdienste habe es dafür damals noch nicht gebraucht. Der Fall Hoscher sei insofern nichts Außergewöhnliches, ist aus der Notenbank zu hören.

Karenzierung nicht ungewöhnlich

Karenzierungen sind in der OeNB nichts Besonderes, Notenbanker werden von jeher in Ministerien, Kabinette, Institutionen wie EZB oder EU-Kommission entsandt. So hat beispielsweise Helmut Ettl (FMA-Vorstand) ein Rückkehrrecht in die OeNB, er würde als Hauptabteilungsleiter eingestuft zurückkehren. Auch Konrad Pesendorfer war karenziert, der ehemalige Chef der Statistik hätte als stellvertretender Abteilungsleiter zurückkommen können. Er ist inzwischen aber aus der OeNB ausgeschieden und wird künftig die Statistikbehörde Saudi-Arabiens leiten.

Wie viele Karenzierungen es in der OeNB insgesamt gibt? Schwer zu eruieren, die OeNB veröffentlicht das nicht. Laut Informationen des STANDARD sind rund zehn Notenbanker dauerkarenziert, rund 20 sind für drei bis fünf Jahre karenziert. (Renate Graber, 21.1.2020)