Die ehemalige ÖVP-Politikerin Bettina Glatz-Kremsner erhielt eine Abfertigung von rund 1,6 Millionen Euro.

Foto: APA/Hans Punz

Die Casinos Austria werden dem geplanten Untersuchungsausschuss noch viel Munition liefern. Denn nicht nur die Bestellung des früheren FPÖ-Manns Peter Sidlo zum Finanzchef des teilstaatlichen Unternehmens schlägt Wellen, sondern auch der Umgang mit anderen früheren und amtierenden Vorstandsmitgliedern. Bereits Schlagzeilen hat ja die Abfindung für Ex-Vorstand Dietmar Hoscher gemacht, der mit mehr als vier Millionen Euro verabschiedet wird. Nun rückt Konzernchefin Bettina Glatz-Kremsner in den Fokus.

Die frühere ÖVP-Vizechefin kassierte rund 1,6 Millionen Euro Abfertigung, obwohl sie im Unternehmen bleibt. Das wurde damit begründet, dass sie als Casag-Vorstandsmitglied einen neuen Vertrag erhielt, der alte wurde gekündigt. Somit stand ihr die Abfertigung ("Abfertigung alt") zu.

Neue Pensionsregelung

Nun wurde eine weitere Besonderheit bekannt. Glatz-Kremsner hat Ende April 2019 auch eine neue Pensionsregelung unterschrieben, die eine deutliche Verbesserung zur alten darstellen soll, wie das Onlineportal zackzack.at des früheren Abgeordneten Peter Pilz berichtet.

Glatz-Kremsner saß im Verhandlungsteam der ÖVP.
Foto: APA/Hans Klaus Techt

Der Bezug im Ruhestand orientiert sich demnach am Letztbezug von 700.000 Euro. Dazugerechnet wird der durchschnittliche Bonus der letzten fünf Jahre, das sind ebenfalls bis zu 700.000 Euro. Von dieser Bemessungsgrundlage, also bis zu 1,4 Millionen Euro im Jahr, erhalte Glatz-Kremsner 54 Prozent Pension. Damit käme sie auf einen Bezug von 756.000 Euro brutto im Jahr, schreibt das Portal.

Die neue Pensionsregelung enthielt nämlich zwei relevante Änderungen, heißt es. Erstens war ursprünglich von einem Bezug von 36 Prozent der Bemessungsgrundlage die Rede, der nun auf 54 Prozent steigen sollte. Zudem gab es im alten Vertrag bei der Pensionshöhe eine Obergrenze von 400.000 Euro. Diese Grenze sollte offenbar auf 500.000 Euro steigen, allerdings fehlt im Vertragspassus das Wort Deckelung.

Fehler korrigiert

Ein Casinos-Sprecher meint dazu, dass diese Begrenzung (das Wort "gedeckelt") irrtümlich aus dem Vertrag gefallen sei. Das sei mittlerweile korrigiert worden: Glatz-Kemsner habe ihren Pensionsanspruch wegen der "wirtschaftlichen Gesamtsituation" inzwischen wieder mit 400.000 Euro begrenzen lassen, womit sich letztlich nichts zum ursprünglichen Vertrag geändert habe.

Zackzack.at spekuliert nun, dass die Änderung des Pensionsvertrags erfolgt sei, weil Medien von der ursprünglichen Regelung Wind bekommen hätten. Wie auch immer: Aus der Welt schaffen kann der Casinos-Sprecher den Vorwurf nicht. Wann der Vertrag von Glatz-Kremsner um die Deckelung ergänzt wurde, wird nicht preisgegeben. Möglicherweise wird es dann im Untersuchungsausschuss nähere Informationen dazu geben.

Ex-Chef gut versorgt

Gute Pensionsregelungen fürs Altern in würdigem Wohlstand sind im teilstaatlichen Glücksspielkonzern aber auch nichts Neues. Schon Ex-Casag-Chef Karl Stoss, der 2017 in Pension gegangen ist, wurde mit einer Betriebspension versorgt. Ihm stehen 62 Prozent des letzten Jahresbruttogehalts zu, plus Durchschnitt seiner Boni der letzten fünf Jahre. Auch er bekommt die Casag-Pension zusätzlich zur gesetzlichen.

Dietmar Hoscher hat ausgesorgt.
Foto: APA/Georg Hochmuth

Allerdings gab es auch für ihn eine Deckelung: Höher als das letzte Fixgehalt darf seine Casag-Pensionszahlung nicht sein. Abgesichert wurde der Exchef auch für den Fall, dass die Pensionskasse schlechte Veranlagungsergebnisse bringt und die vereinbarte Höhe nicht erreicht würde: Das Unternehmen hat sich zur Zahlung der Differenz verpflichtet. Auch Witwe beziehungsweise Waisen sind abgesichert. Zur Einordnung: Stoss bekam ab Jänner 2016 ein Fixum von 550.000 Euro brutto im Jahr. Boni eingerechnet, soll er zuletzt mehr als eine Million Euro im Jahr verdient haben.

Hoschers Ansprüche

Auch der 57-jährige Dietmar Hoscher, Ex-Vorstand und heute dienstfrei gestellter Casag-Generalsekretär, wird ab Juni 2022 eine Betriebspension bekommen (beziehungsweise Witwe oder Waisen), zur Notenbankpension (ab 65 Jahre) dazu. Laut Beendigungsvereinbarung bleiben seine Pensionsrechte aus dem Vorstandsvertrag samt Ergänzungsvereinbarung aufrecht. (red, 21.1.2020)