Das Parlament debattierte am Mittwoch über die Einschränkung des Untersuchungsgegenstandes beim Ibiza- und Casinos-U-Ausschuss.

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Wien/Gumpoldskirchen – Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) könnte die Einschränkung des Untersuchungsgegenstandes beim Ibiza- und Casinos-U-Ausschuss kippen. Experten sehen gute Chancen, dass die Opposition mit ihrer angekündigten Beschwerde recht bekommt. Sowohl Verfassungsrechtler Theo Öhlinger als auch sein Kollege Heinz Mayer betonten, dass die gestrichenen Bereiche bestimmt genug seien.

ÖVP und Grüne hatten das U-Ausschuss-Verlangen von SPÖ und Neos nur in Teilen für zulässig gehalten. Berufen hatten sich die Regierungsparteien dabei auf die U-Ausschuss-Bestimmungen in Verfassung und Verfahrensordnung. Sie pochen darauf, dass es bei der Untersuchung um einen "bestimmten abgeschlossenen Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes" gehen muss. Zudem sei die "Sammlung nicht direkt zusammenhängender Themenbereiche" unzulässig.

Öhlinger erwartet rasche Entscheidung

"Absurd" nennt Öhlinger, der ebenso wie sein Kollege Mayer die Opposition beraten hat, den Vorgang allgemein. "Da beschließt das Parlament vor fünf Jahren, dass U-Ausschüsse auch von der Minderheit einberufen werden können, und jetzt soll der VfGH sagen, was die Abgeordneten damals wirklich wollten." Öhlinger geht daher von einer raschen Entscheidung aus.

Auch inhaltlich sieht Öhlinger den Gang zum VfGH gerechtfertigt. "Es geht um die Frage, wie bestimmt der Antrag sein muss und ob er nur ein Thema behandeln darf oder nicht." Diese Bestimmtheit und die Zusammenhänge auch der gestrichenen Themen miteinander sieht der Jurist jedenfalls gegeben. "Ich vermute, dass der VfGH der Opposition recht gibt", sagt Öhlinger, der das Kontrollrecht des Parlaments hervorhebt.

Mayer: Zusammenhänge gegeben

"Aus meiner Sicht ist das ein zulässiger Antrag", findet auch Mayer. Auch er sieht den Antrag ausreichend bestimmt und Zusammenhänge gegeben, nämlich die Frage, ob man sich Gesetzesbeschlüsse oder Posten kaufen kann oder nicht. "Außerdem weiß man zu Beginn einer Untersuchung ja nicht, was am Ende herauskommt", argumentiert der Verfassungsrechtler. Ein Untersuchungsausschuss beginne immer mit einem Verdacht.

Auch die ÖVP hat sich juristische Schützenhilfe geholt: Der Grazer Jurist Christoph Bezemek hat für sie ein Rechtsgutachten erstellt, welches die Oppositions-Ansinnen für nicht zulässig erklärt. Demnach muss ein "tauglicher Untersuchungsgegenstand" hinreichend bestimmt dargelegt werden. "Zahlreiche und schwerwiegende Gründe" sprächen dagegen, den von SPÖ und Neos beantragten Untersuchungsgegenstand als "abgeschlossenen Vorgang" zu begreifen. (APA, 22.1.2020)