Der Europäische Gerichtshof hat seinen Sitz in Luxemburg.

Foto: imago images/Patrick Scheiber

Die EU-Kommission will eine einstweilige Verfügung gegen Polen wegen der umstrittenen Gesetzesregeln zur Bestrafung regierungskritischer Richter erreichen. Die Kommission habe einen entsprechenden Antrag beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht, teilte das Gericht am Freitag mit.

Die Kommission wacht über die Einhaltung der EU-Verträge und hatte den Schritt gegen Polen schon vor zehn Tagen angekündigt. Die beantragten "einstweiligen Maßnahmen" hängen mit einem Vertragsverletzungsverfahren zusammen, das die Kommission bereits seit einiger Zeit zu den Disziplinierungsregeln für polnische Richter in Gang gesetzt hat.

Reform gegen Korruption?

Das polnische Parlament hatte das umstrittene Gesetz auf Betreiben der alleinregierenden rechtskonservativen Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) am Donnerstag verabschiedet. Nach dem Gesetz müssen Richter mit Geldstrafen, Herabstufung oder Entlassung rechnen, wenn sie die Entscheidungskompetenz oder Rechtmäßigkeit eines anderen Richters oder eines Gerichts infrage stellen und damit Kritik an den bisherigen Justizreformen der Regierung üben.

Die PiS gibt an, mit der Reform gegen Korruption vorgehen zu wollen. Kritiker sehen durch die Neuregelung aber die Unabhängigkeit der Justiz in Gefahr. Die Opposition wirft der Regierung vor, Richter mundtot machen zu wollen. Die EU-Kommission geht seit Anfang 2016 gegen mehrere der polnischen Justizreformen vor. Sie wirft Polen vor, die Unabhängigkeit der Justiz systematisch zu beschneiden und die Gewaltenteilung zu untergraben. (APA, 24.1.2020)