Politikerinnen müssen sich nicht alles gefallen lassen, urteilte das Landesgericht Linz.

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Linz – Eine 27-jährige Linzerin, die im Herbst 2018 ein Facebook-Posting der Wiener Stadträtin Ulli Sima mit Beschimpfungen kommentiert hatte, ist am Montag im Landesgericht Linz wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 160 Euro, davon 40 Euro unbedingt und 120 Euro bedingt auf drei Jahre, verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sima zeigte sich am Montag erfreut: "Ich bin froh über das klare Signal vonseiten des Gerichts."

In Simas Posting ging es um das neue Wiener Tierhaltegesetz, das strengere Regeln für Kampfhunde vorsieht. Die Angeklagte behauptete, sie habe sich am 26. Oktober 2018 kurz nach Mitternacht zu dem Kommentar hinreißen lassen. "Es tut mir leid, das ist normal nicht meine Art, ich weiß nicht, was mich geritten hat", bedauerte die Besitzerin eines Staffordshire Terriers in der Verhandlung ihr Verhalten. Ihr Hund sei ihr ein Kinderersatz gewesen, und "wir werden diskriminiert mit dem Hund", beteuerte die 27-Jährige. Außerdem habe sie eine Geschichte in den Medien über einen Hund, der eingeschläfert werden musste, in Rage gebracht.

Vergleich abgelehnt

Vergleichsangebote der Privatanklagevertreterin habe sie abgelehnt, weil ihr der Betrag zu hoch gewesen sei, auch vor Gericht stieg sie nicht darauf ein. Sie habe Schulden und beziehe derzeit nur Elterngeld, sagte die Beschuldigte zur Begründung ihres Verhaltens. Außerdem habe sie sich bereits schriftlich entschuldigt und auch versucht, dies telefonisch zu tun.

Richter Klaus-Peter Bittmann wertete das Geständnis, die bisherige Unbescholtenheit und einen Entschuldigungsbrief, den die Angeklagte im Dezember 2018 an Sima und ihre Rechtsvertretung gerichtet hatte, als mildernd. Erschwerungsgründe sah er keine. Deshalb kam es zu der teilbedingten, angesichts der finanziellen Situation der Beschuldigten an der Untergrenze gelegenen, Geldstrafe. Die – nicht anwaltlich vertretene – Linzerin nahm die Strafe mit den Worten "Das passt schon" an, die Privatanklagevertreterin gab keine Erklärung ab.

"Hass im Netz kein Kavaliersdelikt"

"Die Verurteilung der Hassposterin ist ein wichtiges Signal, dass Hass im Netz kein Kavaliersdelikt ist und Konsequenzen hat", meinte Sima in einer schriftlichen Stellungnahme. Von der türkis-grünen Bundesregierung forderte die Stadträtin Schritte zur Vereinfachung für Betroffene: "Denn es ist extrem mühsam, Hassposter zu belangen und hier brauchen wir neue Regelungen."

Bereits im Mai 2019 war ein Hassposter in Wien zu einer teilbedingten Geldstrafe verurteilt worden, weil er Sima wegen des neuen Tierhaltegesetzes beschimpft hatte. Damals hatte Sima angekündigt, auch künftig gegen alle Hassposter vorgehen zu wollen. (APA, 27.1.2020)