14 Mitglieder des "Staatenbund Österreich" wurden 2018 in Graz wegen Hochverrat und Beteiligung an einer staatsfeindlichen Verbindung angeklagt.

Foto: APA/APA POOL/ERWIN SCHERIAU

Graz – Der Grazer Prozess gegen 14 Mitglieder des "Staatenbund Österreich" steht vor einer Wiederholung. Seitens des Obersten Gerichtshofs hieß es man warte noch die Zustellung des Bescheids ab, allerdings wurde dem Grazer Straflandesgericht die Entscheidung zur Wiederholung bereits avisiert, bestätigte das Landesgericht am Montag.

Das Urteil wurde teilweise aufgehoben, weil es Unstimmigkeiten bei den Fragen an die Geschworenen in den Punkten Hochverrat und staatsfeindliche Verbindung gegeben haben soll. Für die übrigen Anklagepunkte müssen die Strafen neu ausgemessen werden.

Präsidentin des "Staatenbunds" zu 14 Jahren Haft verurteilt

Das Verfahren gegen die sogenannten Staatsverweigerer hatte von 15. Oktober 2018 bis 25. Jänner 2019 gedauert. Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen mussten sich die Angeklagten unter anderem wegen Bestimmung zum Hochverrat und Teilnahme an einer staatsfeindlichen Verbindung verantworten. Die Präsidentin des Vereins wurde zu 14 Jahren Haft verurteilt, ihr wurde auch noch Nötigung der Regierung und einzelner Regierungsmitglieder, Bestimmung zum Amtsmissbrauch und des schweren gewerbsmäßigen Betrugs angelastet. Ihr Stellvertreter, ein Ex-Gendarmeriebeamter, bekam zehn Jahre Haft, die restlichen Angeklagten wurden zu Strafen zwischen neun Monaten und drei Jahren verurteilt.

Das Verbrechen der versuchten Bestimmung zum Hochverrat lag laut Staatsanwaltschaft deshalb vor, weil einige der Angeklagten mehrmals versucht haben, Mitglieder des Bundesheeres zu "Verhaftungen" auf der Grundlage von selbst ausgestellten Haftbefehlen zu bewegen. Ziel sei es gewesen, eine "militärische Übergangsregierung" zu bilden und dabei alle "Schlüsselpositionen" zu besetzen, wobei es mangels Mitwirkung der betreffenden Führungsoffiziere des Bundesheeres sowie dessen Generalstabschefs beim Versuch blieb.

"Haftbefehle" gegen Regierungsmitglieder, Behörden und Banken

Die 2015 erfolgte Gründung des "Staatenbund Österreich" wird als Verbrechen der staatsfeindlichen Verbindungen gewertet. Die Anklagepunkte versuchte Bestimmung zur Nötigung der Regierung bzw. von Mitgliedern der Regierung, versuchte Bestimmung zum Missbrauch der Amtsgewalt und versuchte Nötigung bezogen sich auf die vom "Staatenbund" ausgestellten "Haftbefehle", die Mitglieder von Regierung, Behörden und Banken betrafen. Den Betroffenen wurde mit Haftstrafen oder Schadenersatzforderungen gedroht, außerdem kündigte man die Eintragung in ein internationales Schuldenregister an. Weiters wird es um den Vorwurf des teilweise schweren und gewerbsmäßigen Betruges gehen.

Einen Termin für die Prozesswiederholung gab es zunächst nicht. Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft Graz gegen rund 230 weitere Mitglieder des "Staatenbundes Österreich". Der neue Fall wurde von Krems nach Graz weitergeleitet. Es geht auch hier wieder um Drohbriefe und um Nötigungen gegen verschiedene Einrichtungen. (APA, 27.1.2020)