FPÖ-Klubobmann Mahr zeigte sich überzeugt, dass die oberösterreichische Regelung auch vor dem Höchstgericht halten wird. Archivbild: Mahr im oberösterreichischen Landtag.

Foto: FPÖ-Landtagsklub OÖ

Linz – Der oberösterreichische Landtag repariert am Donnerstag die Mindestsicherung, die in zwei Punkten vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) gekippt worden ist. Das von den Regierungsparteien ÖVP und FPÖ am Montag vorgestellte Gesetz orientiert sich stark an der früheren Regelung des Bundeslandes: bei den Richtsätzen für die Kinder ebenso wie bei der Integrationswilligkeit, die nun statt der Sprachkenntnisse verlangt wird.

Die neue Regelung soll rückwirkend mit Jahresbeginn gelten. Künftig soll die Sozialhilfe nicht mehr an bestimmte Sprachkenntnissen geknüpft sein, sondern an die Integrationsbereitschaft. Die Rede ist nun von einer "Bemühungspflicht", die für die Integration nötigen Sprachkenntnisse zu erwerben. Andernfalls droht eine stufenweise Kürzung der Bezüge – zunächst um 25 Prozent für mindestens drei Monate, im Extremfall bis zum Verlust der gesamten Leistung, wie FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr erläuterte. Ein bestimmtes Sprachniveau wird nicht vorgegeben, sondern man vereinbare eine bestimmte Maßnahme – etwa ein Sprachcafé-Besuch –, die dann erfüllt werden muss, hieß es in der Pressekonferenz.

Weiter Höchstsätze für Kinder und Deckel für Erwachsene

Die FPÖ hielt aber auch fest, dass die Sozialhilfe sehr wohl weiterhin an ein bestimmtes Sprachniveau geknüpft sei: Wer binnen zwei Jahren nicht A2 erreicht und nicht nachweisen kann, dass er medizinisch oder psychologisch nicht dazu in der Lage ist, laufe Gefahr, dass ihm die Leistung gekürzt wird. Das stehe zwar nicht explizit im Gesetz, fuße aber auf der Integrationsvereinbarung des Österreichischen Integrationsfonds.

Bei den Sätzen für die Kinder orientiere man sich an einer früheren oberösterreichischen Regelung, die bei der Überprüfung des Deckels bereits vor dem VfGH standgehalten habe, sagte ÖVP-Landesgeschäftsführer Wolfgang Hattmannsdorfer. Konkret sind für das erste Kind 229 Euro vorgesehen. Ab zwei Kindern gibt es 184 Euro pro Kind, ab drei je 137,60, ab vier je 115 und ab fünf Kindern jeweils 110,10 Euro. Für Erwachsene gilt weiterhin ein Deckel – egal wie viele Erwachsene in einem Haushalt leben, es gibt maximal 1.605 Euro. Dazuverdienen ist aber weiterhin bis zu einer höheren Grenze ohne Kürzung des Bezugs möglich.

SPÖ und Grüne sehen Gefahr der Kinderarmut

SPÖ und Grüne kritisierten die geplanten Höchstsätze am Montag scharf, sie würden demnach nicht ausreichen, um Kinderarmut zu verhindern. Das künftige Gesetz entspreche "nicht den realen Lebensverhältnissen der Familien", monierte SPÖ-Sozialsprecher Peter Binder. Da bereits ab dem zweiten Kind die Sätze abgestuft werden, würde weiterhin eine Situation bestehen bleiben, die Kinderarmut fördere. "110 pro Kind in einer Großfamilie ist eine Verhöhnung", so Binder. Was die Sprachkenntnisse angehe, so hält er "zusätzliche und willkürliche Regelungen" für nicht notwendig.

Ihre Fraktion werde dem Gesetz im Landtag "sicher nicht zustimmen", kündigte die Grüne Sozialsprecherin Ulrike Schwarz an. "Für uns ist jedes Kind gleich viel wert. Wir treten daher für 25 Prozent vom Richtsatz ein. Das sind 229 Euro pro Kind." Das Argument von ÖVP und FPÖ, dass ein spürbarer Unterschied zwischen einem Erwerbseinkommen und Bezügen aus der Sozialhilfe sein müssten, lässt sie nicht gelten: "Es ist leider Tatsache, dass viele Familien mit einem sehr niedrigen Erwerbseinkommen zu kämpfen haben." Dieser Schieflage müsse man aber mit einem Mindestlohn und Jobs für Alleinerziehende begegnen.

Reparatur nach VfGH-Urteil des Rahmengesetzes nötig

Oberösterreich ist neben Niederösterreich das einzige Bundesland, das zum – teilweise gekippten – Rahmengesetz des Bundes bereits ein Ausführungsgesetz beschlossen hat. Daher wurde diese Reparatur notwendig. Hattmannsdorfer und Mahr zeigten sich optimistisch, dass die künftige Regelung ihres Bundeslandes vor dem Höchstgericht halten werde. Sie würden der Bundesregierung sogar empfehlen, das oberösterreichische Modell für alle Bundesländer zu übernehmen, betonten sie. (APA, 27.1.2020)