Die gegenseitigen Angriffe zwischen Heinz-Christian Strache und seiner Ex-Partei werden härter.

Matthias Cremer

Straches Anwalt weist energisch zurück, dass die FPÖ Strache die Übernahme der Anwaltskosten unter der Bedingung zugesagt hat, kein parteischädigendes Verhalten an den Tag zu legen.

Matthias Cremer

Wien – Der Nahkampf zwischen Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache und seiner ehemaligen Partei FPÖ wird immer härter. Am Montag bestätigte der Wiener FPÖ-Klubchef Toni Mahdalik, dass die Freiheitlichen aktuell prüfen, rund 500.000 Euro an Anwaltskosten von Strache im Zuge der Ibiza-Causa zurückzufordern. Zuvor hatte der Ex-FPÖ-Chef die freiheitliche Parteispitze bei einer Rede für die blaue Abspaltung DAÖ (Die Allianz für Österreich) heftig attackiert. "Die FPÖ hat Kopf, Herz und Seele verloren", meinte Strache etwa.

Dass Strache nach Veröffentlichung der Ibiza-Videos tatsächlich rund eine halbe Million Euro Anwaltskosten angehäuft hat, die ihm von der FPÖ bezahlt wurden, weist Straches Anwalt Ben Irle aber energisch zurück. "Es ist falsch, dass die FPÖ für Anwaltskosten des Herrn Strache in Höhe von 500.000 Euro aufgekommen ist. Diese Aussage entbehrt jeder Grundlage und ist dem Beweis nicht zugänglich", heißt es in einer Stellungnahme für den STANDARD. Dass eine Rückforderung dieses Betrags im Wege einer Klage geplant ist, sei "weder uns noch unserem Mandanten bekannt". Gegenüber Strache sei "bis heute" auch noch keine außergerichtliche Rückforderung geltend gemacht worden. "Wie auch? Es gibt nichts, was die FPÖ zurückfordern könnte."

Laut einem Bericht der Krone sind Straches Anwaltskosten so lange von der FPÖ erstattet worden, bis dieser als Beschuldigter geführt wurde. Außerdem sei dem Ex-Parteichef die Kostenübernahme per Beschluss unter der Bedingung zugesichert worden, dass dieser kein parteischädigendes Verhalten an den Tag lege. Letzteres hat Strache aber nicht nur aus Sicht der FPÖ durchaus gewollt gezeigt.

Laut Strache hat es nie Vereinbarung gegeben

Eine derartige Vereinbarung hat es laut Straches Anwalt aber nie gegeben. "Weiterhin ist falsch, dass unserem Mandanten die Übernahme der Anwaltskosten durch Beschluss des Landesparteivorstandes unter der Bedingung zugesagt wurde, kein parteischädigendes Verhalten an den Tag zu legen", wie es zum STANDARD heißt. "Ein solcher Beschluss ist unserem Mandanten ebenso wenig bekannt wie eine Vereinbarung, die ihm verpflichtend auferlegt, sich nicht parteischädigend zu verhalten."

Laut Straches Anwalt haben die Äußerungen der FPÖ zu den Anwaltskosten direkt mit Straches DAÖ-Auftritt zu tun. "Mit der Realität haben die aufgestellten Behauptungen indes nichts zu tun", sagt Irle. Wie berichtet ließ Strache kaum einen Zweifel daran, dass er bei der Wien-Wahl 2020 für die neue Liste antreten wird. Diese könnte auch noch in eine "Liste HC Strache" umbenannt werden. (David Krutzler, 28.1.2020)