Innsbruck – Der ehemalige Skilangläufer Johannes Dürr ist am Montag am Landesgericht Innsbruck zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Dem mitangeklagten ehemaligen ÖSV-Langlauftrainer Gerald Heigl wurden zwölf Monate bedingte Haft auferlegt. Beiden wurden Vergehen nach dem Anti-Dopinggesetz und schwerer Sportbetrug vorgeworfen.
Geldstrafe
Dürr muss zudem eine Geldstrafe in der Höhe von 720 Euro und Heigl in der Höhe von 3.120 Euro zahlen. Sowohl Dürr, als auch Heigl hatten sich zu Prozessbeginn teilweise schuldig bekannt. Die Staatsanwaltschaft hatte Dürr vorgeworfen, selbst Blutdoping praktiziert zu haben, aber auch anderen Sportlern verbotene Wirkstoffe überlassen zu haben. Letzteres sah das Gericht aber nur teilweise als erwiesen an.
Heigl soll unter anderem Dürr mit Wachstumshormonen versorgt und zum Blutdoping vermittelt haben. Dürr selbst hatte damals die Ermittlungen zur "Operation Aderlass" ins Rollen gebracht.
Auch Ex-Langläufer Hauke verurteilt
Bereits im Oktober war der ehemalige Skilangläufer Max Hauke zu füng Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Steirer soll von April 2016 bis zu seiner Verhaftung im Februar vergangenen Jahres Blutdoping betrieben haben. Hauke belastete Dürr. Er habe von Dürr Kontakte zu einem Sportmediziner erhalten, mit dessen Hilfe er dopte. (APA, red, 27.1.2020)