Immer offen, immer geschlossen? Das sorgt in manchem Haus für Unfrieden.

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Das Haustor muss stets versperrt bleiben – so will es der Vermieter in manchem Wiener Zinshaus. Für Mieter bedeutet das: Wenn Besuch oder ein Paket kommt, müssen sie hinunter zum Hauseingang laufen, das Tor aufsperren – und dann wieder absperren. Der Vermieter fühlt sich so in seinen vier Wänden sicher. Und die Mieter bleiben durch das ständige Stiegensteigen wenigstens fit. Win-win für alle?

Eher nicht. Aber auch das andere Extrem gibt es: ein kaputtes Haustor, das stets offen steht – und auch ungeladene Gäste ins Haus lockt. Schnell geht in solchen Häusern die Angst vor Diebstählen um.

In diesem Fall gilt: Grundsätzlich trifft den Hauseigentümer die Instandhaltungspflicht am Haustor. Ist es kaputt und kommt der Vermieter seiner Verpflichtung zur Reparatur nicht freiwillig nach, kann das per Antrag bei der Schlichtungsstelle erzwungen werden.

Wiener Haustorsperrverordnung

Wolfgang Kirnbauer vom Mieterschutzverband weist in diesem Zusammenhang auf die "oft in Vergessenheit geratene" Wiener Haustorsperrverordnung aus dem Jahr 1972 hin. Demnach hat der Hauseigentümer das Haus zwischen 22 und sechs Uhr versperrt zu halten. Untertags muss es aber offen sein.

Die Verpflichtung entfällt allerdings, wenn es eine Gegensprechanlage gibt. Auf diese Haustorsperrverordnung können jene Mieter pochen, deren Haustor immer versperrt sein muss, wie Mieterschützer Kirnbauer rät. Bei Anzeige beim Magistrat drohen bis zu 700 Euro Strafe. Ähnliche Verordnungen gibt es auch in anderen Städten. In Graz müssen Haustore je nach Jahreszeit um 21 oder schon um 20 Uhr versperrt werden.

Allgemeine Teile des Hauses müssen zudem ausreichend beleuchtet werden. Wird das nicht eingehalten, droht eine Verwaltungsstrafe. (zof, 4.2.2020)