Demo gegen das Verbot in Leipzig.

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Die als linksextrem eingestufte Plattform "Linksunten.Indymedia" bleibt verboten. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage der Betreiber abgewiesen. Diese kündigten als Reaktion nun eine Verfassungsbeschwerde an – das Gericht habe nämlich gar nicht geprüft, ob ein Verbot rechtens sei.

Das Verbot gilt seit 2017 und wurde nach Unruhen am Rande des G20-Gipfels in Hamburg ausgerufen. Dabei war es zu einer Straßenschlacht zwischen Polizei und Protestierenden gekommen. Der damalige deutsche Innenminister Thomas de Maizière (CDU) bezeichnete "Linksunten" als eine der "bedeutendsten Internetplattformen" für "gewaltbereite Linksextremisten" – so war es laut dem Minister auf der Plattform zu Aufrufen zu Gewalt gekommen. Neben politischen Statements gab es auch anonyme Bekennerschreiben zu Anschlägen.

Bürgerjournalismus vor sozialen Medien

"Linksunten" ist ein Ableger des international agierenden Netzwerks Indymedia, das als Alternative zu großen Medienplattformen 1999 in Seattle im US-Bundesstaat Washington gegründet wurde. Dabei war es für jedermann möglich, auf der Seite zu publizieren – das war in der Zeit vor dem Durchbruch sozialer Medien noch eine große Innovation.

"Linksunten" ist 2008 in Südwestdeutschland entstanden. In der Gründungsmitteilung bezeichneten sich die Gründer als "Linksradikale aus libertären und antikapitalistischen Bewegungen und zum Teil in autonomen Gruppen organisiert".

Rechtliche Unklarheit

Das Verbot gilt aber als umstritten, wurde es doch gegen die Plattform als Verein ausgerufen – dagegen klagten die Betreiber nun, wobei die Rechtmäßigkeit des Verbots selbst gar nicht geprüft wurde. So dürfte laut dem Gericht nur der Verein selbst klagen oder einem Außenstehenden die Zustimmung dafür geben, wie netzpolitik.org den Rechtsanwalt Sven Adam zitiert. Da aber nach Auffassung der Betreiber kein Verein existiert, herrscht nun juristische Unklarheit. (muz, 30.1.2020)