Aus dem Wiener Straflandesgericht flüchtete am Donnerstag ein Angeklagter.

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Wien – Ein Angeklagter ist am Donnerstag aus dem Wiener Straflandesgericht geflohen. Der Mann hatte sich nach seiner Verhandlung von Justizwachebeamte losgerissen und war davongelaufen. Obwohl das Gebäude sofort abgeriegelt wurde, gelang dem Mann offenbar via Notausgang die Flucht. Die Polizei fahndet nun nach dem Insassen der Justizanstalt Simmering.

Dem Vernehmen nach handelt es sich bei dem Flüchtigen um einen Mann, der kurz vor Mittag wegen Körperverletzung, gefährlicher Drohung und wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz vor Gericht gestanden ist. Die Verhandlung fand im dritten Stock in Saal 307 statt, das ist einer der hintersten Säle im Straflandesgericht. Von dort besteht die Möglichkeit, über einen langen Gang und Stiegen zum Notausgang beim Großen Schwurgerichtssaal im Erdgeschoß auf die Alser Straße zu gelangen. Beim Hauptausgang auf der Landesgerichtsstraße und beim Hintereingang Wickenburggasse befinden sich nämlich Sicherheitsschleusen mit Kontrollen der Security.

Zur Verhandlung gebracht

Die Justiz bestätigte Donnerstagnachmittag, dass ein Insasse der Justizanstalt Simmering nach einer Hauptverhandlung am Landesgericht für Strafsachen Wien geflüchtet ist. Der Mann war demnach zur Verhandlung ins Graue Haus gebracht worden. Wie die APA erfuhr, soll sich der Angeklagte nach dem Prozess die Schuhe zugebunden haben, als ihm ein Handy aus der Kleidung fiel. Als ihn Justizwachebeamte durchsuchten, ergriff der Mann die Flucht.

Die Polizei sperrte das Straflandesgericht ab und durchsuchte das gesamte Gebäude, da zunächst vermutet wurde, dass der Mann noch im Haus ist. "Kurze Zeit später stellte sich heraus, dass der Insasse das Haus bereits verlassen hatte und die Sperre wurde aufgehoben", hieß es in einem Statement des Justizministeriums. Die Polizei fahndet nun nach dem Häftling.

Strafrechtlich hat die Flucht eines Angeklagten keine Auswirkung. Sie ist im Falle einer Verurteilung kein Erschwernisgrund. Ob ein Widerstand oder eine Körperverletzung erfolgt sind, muss im Fall des Geflohenen erst geprüft werden. (APA, 30.1.2020)