Der Mordprozess endete mit einem Freispruch für die Mediziner.

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Brüssel – In einem umstrittenen Fall von Sterbehilfe in Belgien sind am Freitag drei Ärzte freigesprochen worden. Die Geschworenen des Gerichts in Gent sprachen die Mediziner vom Vorwurf frei, die 38-jährige Tine Nys im Jahr 2010 vergiftet zu haben, wie belgische Medien berichteten.

Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, die Ärzte hätten sich nicht an die Sterbehilfe-Regelung gehalten – und hatte auf Mord plädiert.

Schwestern klagten

Angeklagt waren ein Arzt, der das tödliche Medikament verabreicht hatte, sowie zwei weitere Mediziner, die grünes Licht für die Sterbehilfe gegeben hatten. Geklagt hatten zwei der Schwestern der 38-Jährigen. Nach Aussage der Schwestern wurde nicht alles versucht, um Nys zu behandeln, nachdem bei ihr kurz vor ihrem Tod Autismus diagnostiziert worden war. Im Falle einer Verurteilung hätte den Medizinern lebenslange Haft gedroht.

In Belgien ist die aktive Sterbehilfe seit 2002 für Patienten zugelassen, die an einer unheilbaren Krankheit leiden und ihren Antrag "freiwillig, überlegt und wiederholt" gestellt haben. Dieses Recht für Erwachsene wurde 2014 in eingeschränkter Weise auch auf Minderjährige ausgedehnt. Nach den letzten verfügbaren offiziellen Zahlen wurden im Jahr 2018 in Belgien 2.357 Sterbehilfe-Anträge gestellt. Der Prozess rund um Tine Nys war der erste dieser Art, seit das Gesetz in Kraft ist. (red, APA, 31.1.2020)