Der Salzburger Soziallandesrat Heinrich Schellhorn (Grüne) mit seiner Amtskollegin aus Tirol, Gabriele Fischer (Grüne), beim Treffen der Sozialreferenten in Wien. Schellhorn ist pessimistisch, dass es noch zu einer österreichweiten Einigung bei der Sozialhilfe kommen könnte.

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Salzburg – "Jedes Kind ist gleich viel wert, das muss auch so bleiben", sagt der Salzburger Soziallandesrat Heinrich Schellhorn (Grüne). Bei der Umsetzung der neuen Sozialhilfe wird es deshalb in Salzburg keine gestaffelten Höchstsätze für Mehrkindfamilien wie in Oberösterreich geben. Auch im neuen System werden alle 2.600 Kinder, die Sozialhilfe beziehen, 21 Prozent des Richtsatzes erhalten. Das sind 193 Euro monatlich. "Ich verhehle nicht, dass ich einen höheren Prozentsatz angestrebt habe, aber darauf haben wir uns mit unseren Koalitionspartnern geeinigt", sagt Schellhorn.

Schellhorn sieht sich in seiner juristischen Einschätzung bestätigt, die neue Sozialhilfe der ehemaligen türkis-blauen Regierung nicht fristgerecht umgesetzt zu haben. Denn der Verfassungsgerichtshof hat die stark absinkenden Kinderrichtsätze und die verpflichtenden Sprachkenntnisse als Voraussetzung aufgehoben. Das hält Oberösterreich und Niederösterreich nicht davon ab, mit einer anderen Formulierung de facto die gleichen Regelungen einzuführen.

Keine Deutschtests, höherer Wohnaufwand

In Salzburg wird die Sozialhilfe nicht an Deutschtests geknüpft. Und auch sonst unterscheidet sich der Salzburger Entwurf deutlich. "Wir nutzen die Spielräume, die das Grundgesetz lässt, aus", betont Schellhorn. Viel Spielraum, das Sozialhilfegesetz sozialverträglicher zu gestalten, hat Salzburg nicht. Die Bundesländer dürfen die Maximalstandards zwar unter-, aber nicht überschreiten. Gestaltungsspielraum nach oben gibt es bei den Wohnkosten. Den nutzt Salzburg auch voll aus.

Salzburg gewährt die maximale Wohnleistung, schöpft also die 70 Prozent der Bemessungsgrundlage aus. Der höchstzulässige Wohnaufwand für einen Ein-Personen-Haushalt in der Stadt soll so von 380 auf 605 Euro angehoben werden. Außerdem kommt als freiwillige Leistung des Landes ein Bonus für Alleinerzieherinnen und Menschen mit Behinderung.

Kürzungen für Wohngemeinschaften

Trotzdem wird es auch zu Kürzungen kommen. Die Sonderzahlungen für Kinder, also eine 13. und 14. Auszahlung der Sozialhilfe, fallen weg. Zudem wird Menschen, die mit anderen erwachsenen Beziehern in einer Wohngemeinschaft leben, die Sozialhilfe weiter gekürzt. Sie bekommen nur noch 70 Prozent des Richtsatzes statt bisher 75 Prozent. Zu den Verlierern des neuen Gesetzes zählen außerdem die rund 290 Menschen mit humanitärem Bleiberecht in Salzburg. Sie fallen mit der neuen Regelung völlig aus der Unterstützung, wenn sie nicht seit fünf Jahren im Land sind. Laut Vorgaben des Bundes gibt es keine freiwilligen Leistungen mehr für Fremde.

Weniger Bezieher und Kosten

"Eigentlich bräuchten wir dieses Gesetz nicht. Die Anzahl der Bezieher geht stark zurück. Wir hatten ein gutes Mindestsicherungsgesetz", sagt der grüne Soziallandesrat. Trotzdem muss das Land das Grundsatzgesetz für die neue Sozialhilfe umsetzen. "Wir haben das Beste daraus gemacht", sagt Schellhorn. Er sei auch pessimistisch, was eine österreichweite Regelung betrifft.

In den letzten Jahren sind in Salzburg sowohl die Zahl der Bezieher als auch die Kosten deutlich zurückgegangen. 2017 gab es im Schnitt noch 8.870 Bezieher, im Jahr darauf waren es 8.400, und für 2019 ist erneut ein Rückgang von zehn Prozent zu erwarten. Im Oktober 2019 haben 7.575 Personen in Salzburg Mindestsicherung bezogen. Das sind um 900 weniger als im Oktober des Vorjahres. Nur 1,4 Prozent der Bevölkerung beziehen die Mindestsicherung in Salzburg. Die Ausgaben des Landes gingen von 45,1 Millionen Euro im Jahr 2017 auf 38,9 Millionen im Vorjahr zurück.

Nächsten Mittwoch wird das Ausführungsgesetz im Ausschuss des Salzburger Landtags diskutiert. Am 4. März soll es dann beschlossen werden. Im Juni wird die Sozialunterstützung, wie sie in Salzburg genannt wird, dann in Kraft treten. (Stefanie Ruep, 31.1.2020)