Die Ryanair-Tochter Laudamotion hat sich nicht nur mit Betriebsräten, Gewerkschaften und Wirtschaftskammer angelegt. Österreichs einzige Billig-Airline hat jetzt gegen den Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs verloren. Der Sachverhalt klingt bürokratisch, könnte im schlimmsten Fall die Passagiere aber viel Geld kosten, schreibt der "Kurier". Konkret geht es darum, dass Laudamotion – die Airline fliegt unter dem Markennamen Lauda – Pauschalreisen anbietet. Heißt, zusätzlich zum Flug sind weitere Urlaubsleistungen wie Mietautos und Hotels buchbar.
Damit trete Laudamotion als Reiseveranstalter auf und müsse in das Gisa eingetragen sein, das Reiseinsolvenzabsicherungsverzeichnis, argumentiert der kammernahe Schutzverband. Um vom Wirtschaftsministerium in das Register eingetragen zu werden, braucht es laut EU-Pauschalreisen-Richtlinie eine Insolvenzversicherung. Grund ist, dass Kunden, die im Voraus bezahlen, für den Fall einer Pleite abgesichert sind. Bereits seit zwei Jahren matchten sich Schutzverband und Wirtschaftskammer mit Laudamotion; das von der irischen Billigfluglinie Ryanair schrittweise übernommene Unternehmen ist bis heute nicht als Veranstalter registriert.
Wettbewerbsschützer bekamen recht
Nun hat das Landesgericht Korneuburg in seiner Entscheidung vom 27. Jänner den Wettbewerbsschützern in allen Punkten recht gegeben. Ohne Registrierung dürfen keine Pauschalreisen verkauft werden. Das Gericht begründet das strenge Urteil mit "mangelnder Einsichtsfähigkeit" von Laudamotion. Dass die Airline zudem über mehrere Monate hinweg eine Tätigkeit ohne entsprechende Gewerbeberechtigung ausgeübt und sich trotz Aufforderung erst mehr als ein halbes Jahre später darum gekümmert hat, lasse "am guten Willen zweifeln", heißt es vonseiten des Gerichts.
Laudamotion hatte sich unter anderem damit verteidigt, man sei ein Start-up-Unternehmen, das sich vielen Herausforderungen stellen müsse, und prüfe gerade alle erforderlichen Genehmigungen und Berechtigungen. "Seit eineinhalb Jahren verstößt Laudamotion ohne jeden Genierer gegen das Gesetz", sagte Gregor Kadanka, Fachverbandsobmann der Reisebüros und Chef des Reisebüros Mondial, zum "Kurier". Jedes kleine Reisebüro sei in der Lage, eine Insolvenzversicherung abzuschließen, "alle müssen sich an die gleichen Regeln halten, auch die Großen". Wie wichtig das sei, "sieht man jetzt im Fall von Thomas Cook".
Deutschland hatte auf Druck der Reiseveranstalter für die Insolvenzabsicherung eine Höchstgrenze von 110 Millionen Euro eingezogen. Die Summe reicht für die Pleite von Thomas Cook allerdings nicht aus, der deutsche Staat kommt in die Haftung.
Das könnte Österreich im schlimmsten Fall auch drohen. Das Wirtschaftsministerium, dem das Urteil vorliegt, will allerdings erst einmal die Bezirksverwaltungsbehörde den Sachverhalt erheben lassen.
Verspätete Bilanz
Laudamotion fliegt hohe Verluste ein, 140 Millionen Euro im ersten Jahr, das Minus für das Geschäftsjahr 2019/20 korrigiert Ryanair-Boss Michael O'Leary ständig nach oben, aktueller Stand sind 90 Millionen. In der Branche wird schon länger darüber spekuliert, wie lange Ryanair die Verluste noch finanzieren will.
Dass der Abschluss für 2018 immer noch nicht im Firmenbuch hinterlegt ist, heizt die Gerüchtebörse weiter an. Hatte womöglich der Wirtschaftsprüfer KPMG mit der Patronatserklärung von Ryanair und der Fortbestandsprognose für die defizitäre Tochter ein Problem?
"Völliger Blödsinn", dementierte Laudamotion-Geschäftsführer Andreas Gruber im "Kurier"-Gespräch. Es gebe kein Problem mit dem Testat, die Verzögerung habe organisatorische Ursachen, kürzlich habe man die Bilanz eingereicht.
Zum Urteil meint Gruber, Laudamotion habe selbstverständlich eine Insolvenzversicherung. Es handle sich um eine Gruppenversicherung (Anbieter IPP) für Ryanair, die in allen Ländern akzeptiert werde. Die Absicherungssumme will Gruber nicht nennen, betont nur, diese sei "ausreichend". Es gehe nur um Pauschalreisen, deren Anteil äußerst bescheiden sei. "Mit unseren Flugbuchungen hat das nichts zu tun." (red, 3.2.2020)