Die Amabrush hielt nicht, was die Hersteller versprachen.

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Eine Zahnbürste hätte es werden sollen, die binnen weniger Sekunden die Beißer blitzblank macht. Doch nach einer medial vielbeachteten Crowfunding-Kampagne konnte das Endprodukt nicht überzeugen. Das Unternehmen ging im Juni 2019 in Konkurs, der Verdacht des Betrugs kam auf, und die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelte. Das Verfahren wurde nun jedoch eingestellt.

"Täuschungsvorsatz nicht nachweisbar"

Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereins (VSV), hatte vergangenes Jahr eine Klage gegen Amabrush angestrengt. Rund 3.000 Beschwerden hatte der private Verein nach eigenen Angaben gesammelt. Im Zuge der Ermittlungen wurde untersucht, was mit den Crowdfunding-Geldern passiert ist. Gegenüber der "Futurezone" erklärte die Staatsanwaltschaft nun allerdings, dass das Verfahren eingestellt wurde, "da nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens ein Täuschungs- und Schädigungsvorsatz nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nachweisbar war".

VSV-Obmann Kolba kritisiert, dass die Staatsanwaltschaft nur die Beschuldigten befragt und keinen Sachverständigen beauftragt habe. Auf Twitter schreibt er: "Die Wege der WKStA sind wundersam. Da werden die Personen hinter Amabrush befragt, belasten sich selbst natürlich nicht, und dann wird ohne Überprüfung deren Aussagen eingestellt." Der Verein wartet nun auf eine detaillierte Begründung, wieso das Verfahren eingestellt wurde, und will danach über weitere mögliche Schritte entscheiden. (red, 4.2.2020)