Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker gab die Entscheidung über die Verwendung des ÖVP-Bußgeldes bekannt.

Foto: regine hendrich

Wien – Dass die ÖVP zwei unzulässige Geldspenden angenommen hat, bekommt nun nachträglich einen positiven Einschlag. Der Rechnungshof hat die fällige 10.000-Euro-Buße fünf wohltätigen Organisationen übermittelt. Jeweils 2.000 Euro erhalten Kinderhilfswerk, Rainman's Home Autistenhilfe, Verein Contrast Sehbehinderte, Verein Autonome österreichische Frauenhäuser und das Tiroler Krebsforschungsinstitut.

Die unzulässige Zuwendung stammt aus dem Jahr 2017. Die ÖVP nahm damals zweimal 5.000 Euro von Bergbahngesellschaften an, die mehrheitlich im öffentlichen Eigentum stehen (83 beziehungsweise 52 Prozent). Das ist verboten. Zusätzlich zur Weiterleitung des Geldes an den Rechnungshof musste die ÖVP in der Causa auch 10.000 Euro Geldbuße bezahlen.

Das Geld musste daraufhin via Rechnungshof an Organisationen weitergegeben werden, die "mildtätigen oder wissenschaftlichen Zwecken" dienen. Die Entscheidung, wer von den eingereichten Institutionen profitiert, fiel per Los. 950 Vorschläge waren von der Bevölkerung gekommen, erklärte Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker am Dienstag. Es war die erste Vergabe dieser Art. (APA, 2.4.2020)