Das Oberlandesgericht Wien wies die Klage des in die Ibiza-Affäre involvierten Anwalts ab.

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Wien – Der in die Ibiza-Affe involvierte Anwalt M. ist mit einer Beschwerde gegen Hausdurchsuchungen in seiner Wohnung, in seiner Kanzlei sowie in einem Tresor abgeblitzt. Das Oberlandesgericht Wien hat der Beschwerde nicht stattgegeben, teilte das Gericht in einer Aussendung am Dienstag mit. Der Anwalt soll an der Herstellung des Ibiza-Videos beteiligt gewesen sein und es zum Kauf angeboten haben.

"Das Oberlandesgericht stellte klar, dass für die Tat, die dem Anwalt angelastet wird, das österreichische Strafrecht anzuwenden ist, weil die Beitragshandlungen in Österreich stattgefunden haben. Paragraf 120 Absatz 2 Strafgesetzbuch verbietet es, Aufnahmen einer nichtöffentlichen Äußerung ohne Zustimmung der sprechenden Personen zu veröffentlichen oder anderen Personen zugänglich zu machen, für die die Äußerungen nicht bestimmt sind", heißt es in der Entscheidung.

Anwalt kritisiert Entscheidung

Der Rechtsanwalt hatte sich zu seiner Verteidigung unter anderem auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aus dem Jahr 2015 berufen, wonach Journalisten heimlich Gespräche aufzeichnen dürfen, um die schlechte Beratungsqualität von Versicherungsmaklern zu belegen, für die es vorher schon Anhaltspunkte gegeben hat. Diese Entscheidung zum Thema "investigativer Journalismus" sei aber – so das Oberlandesgericht Wien – mit dem vorliegenden Fall nicht zu vergleichen. Bei der Aufzeichnung des Ibiza-Videos sei vorher nicht abzusehen gewesen, in welche Richtung die Gespräche überhaupt gehen würden.

Dem widerspricht der Anwalt von M. in einer Pressemitteilung vom Dienstag: Das Gericht lasse außer Acht, dass M. "schon lange davor Anhaltspunkte für das im Ibiza Video dokumentierte Sittenbild hatte." Er soll dies schon im März 2015 bei den Behörden angezeigt haben. Sein Mandat habe kein strafbares Verhalten gesetzt und habe sich an einem solchen auch nicht beteiligt, heißt es in der Aussendung. (APA, 4.2.2020)