Die Kalbsgeburt war außergewöhnlich schwierig, deshalb hätte die Kuhmutter versorgt werden müssen. (Symbolfoto)

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Klagenfurt – Wegen Tierquälerei ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt ein 56-jähriger Kärntner Landwirt zu 1.600 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Dem Mann wurde vorgeworfen, dass er eine Kuh nach einer schweren Geburt unversorgt auf der Weide liegen gelassen hatte – bei einer Temperatur von 28 Grad sowie ohne Nahrung, Wasser und Schmerzmittel. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Mann hatte sich bereits einmal vor Richterin Ute Lambauer verantworten müssen, bei dieser Gelegenheit war ihm eine Diversion angeboten worden. Wie die Richterin das formulierte, bezahlte er die Diversion aber nicht, weil er "Bedenken bezüglich seiner Schuld" bekommen habe. Der 56-Jährige schilderte aus diesem Grund auch wortreich, was sich an dem Sommertag im vergangenen Jahr abgespielt hatte.

"Schmerzmittel holen"

Die Kuh hatte ein Kalb bekommen – das war aber außergewöhnlich groß, weshalb bald klar war, dass es eine schwierige Geburt werden würde. "Ich habe versucht, einen Tierarzt zu bekommen, es hatte aber keiner Zeit", sagte der Angeklagte. Gemeinsam mit einem Nachbar brachte er schließlich die Geburt über die Bühne – das Kalb war aber schon tot, als es auf der Welt war.

Danach sei er losgefahren um Schmerzmittel zu bekommen, die Apotheken hatten aber keines vorrätig. "Die Kuh ist dann drei Stunden auf der Weide in der Hitze gelegen. Glauben Sie, das hat der Kuh Qualen zugefügt?", fragte Lambauer den Angeklagten. "Es hat mir auch nicht gefallen. Ich kann aber nicht beurteilen, ob sie Qualen hatte. Sie hatte Schmerzen von der Geburt", antwortete der Landwirt. Der Kuh Wasser zu geben, hätte nichts gebracht: "Sie hat sich nicht aufrichten können, also hätte sie auch nicht trinken können."

Gleiche Strafe wie Diversionsangebot

Nach einer Unterhaltung mit seinem Mandanten gab der Verteidiger des 56-Jährigen schließlich eine Erklärung ab: "Mein Mandant hat gesagt hat, dass er heute in so einem Fall vieles anders machen würde." Die Kuh dazu zu bringen, dass sie aufstehen und etwas trinken kann, habe zu lange gedauert.

Lambauer betonte in ihrer Urteilsbegründung, dass der Tatbestand der Tierquälerei verwirklicht gewesen sei: "Sie haben sich nicht um das Tier gekümmert, das drei Stunden lang in der prallen Sonne gelegen ist, ohne dass es Wasser und Schmerzmittel bekommen hat." Es reiche der bedingte Vorsatz, also dass es der Mann in Kauf genommen und für möglich gehalten habe, dass das Tier Qualen erleidet: "Und es hat Qualen erlitten."

Die Strafe, 200 Tagessätze in Höhe von je acht Euro, fiel gleich hoch aus wie schon zuvor das Diversionsangebot. Der 56-Jährige nahm das Urteil an, Staatsanwältin Ines Küttler gab keine Erklärung ab. (APA, 4.2.2020)