Hundegebell kann für Nachbarn mühsam sein. Bis zu einem gewissen Ausmaß muss es aber geduldet werden.

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Anlässe, zu denen es in der eigenen Wohnung mal etwas lauter werden kann, gibt es genug. Die Geburtstagsfeier steht an, das Möbelstück muss dringend aufgebaut werden, oder der Actionfilm lässt sich nur auf voller Lautstärke wirklich genießen. Wem es als Nachbarin und Nachbar dann zu viel wird, sucht im besten Fall das Gespräch, oft wird aber sofort die Polizei eingeschaltet. Besonders bei nächtlicher Ruhestörung.

Grundsätzlich gilt: Das ortsübliche Maß an Lärm darf nicht überschritten werden. Das ist eine schwammige Aussage. Dabei wird nicht nur auf die Intensität geachtet, sondern auch die Dauer und Frequenz des Lärms in Betracht gezogen. Konkret bedeutet das, dass im Einzelfall bestimmt wird, was geht und was nicht. Eine gesetzlich festgelegte Ruhezeit gibt es nicht. Die Von-22-bis-6-Uhr-Regel gilt zwar insofern, als dass in dieser Zeit ein strengerer Maßstab der Polizei angesetzt wird, eine absolute Nachtruhe ist aber ein weitverbreiteter Irrglaube.

Im nächsten Schritt kommt es auch immer auf die Art des Lärms an. Hundegebell muss zu einem Teil geduldet werden, aber auch hier darf das "ungebührliche Maß" nicht überschritten werden. Ebenso Kinderlärm, wobei es auch auf das Alter der Kinder ankommt. Bei Musikinstrumenten kommt es auf das Instrument und die Dauer pro Tag an, Einzelfallabwägungen also. Strenger geregelt sind die Rasenmähzeiten. Das Schneiden des Grüns mit einem Benzinrasenmäher ist in Wien samstags zwischen 12 und 24 Uhr und an Sonn- und Feiertagen verboten. Jede Gemeinde hat ihre eigenen Zeiten.

Dicke der Wände

Hört man Nachbarin und Nachbar auch dabei, wenn sie lediglich eine Gabel auf ihrem Teller ablegen oder eine Tasse in den Schrank räumen, dann sollte die Dicke der Wände überprüft werden. Die Wiener Bauordnung besagt, dass "gesunde, normal empfindende Benutzer dieses oder eines unmittelbar anschließenden Bauwerkes nicht durch bei bestimmungsgemäßer Verwendung auftretenden Schall und Erschütterungen in ihrer Gesundheit gefährdet oder belästigt werden". Das gilt auch für Außen- und Trennbauteile und haustechnische Anlagen, die so verbaut werden müssen, dass sie im Alltag nicht stören.

Der einfachste Weg, Konflikte zu vermeiden, ist, den direkten Kontakt zu suchen. Oft können mit ein wenig Toleranz und einer Aussprache Probleme im Vorhinein beseitigt werden. Die Mediatorin Gerlinde Ullmann sieht in Lärmbeschwerden oft ein tiefsitzendes Problem: "Meist ist es nicht der Lärm, der stört, sondern eine Kränkung des Nachbarn, die vorher mal passiert ist." Einander wohlgesinnte Nachbarn hätten eine höhere Toleranzgrenze.

Wenn das persönliche Gespräch nicht zu vermeiden ist, rät die Expertin zur Ruhe. "Im ersten Ärger an die Wohnungstür zu klopfen und Vorwürfe zu verteilen ist meist kontraproduktiv." Besser: zur Ruhe kommen, sich auf das kommende Gespräch vorbereiten und dem Nachbarn die Chance geben, sich auf einen Austausch einzustellen. Je konkreter das Problem beschrieben wird, desto wahrscheinlicher gibt es eine Lösung dafür. Das gilt vor allem für Pauschalisierungen: "Die Worte ‚immer‘ und ‚nie‘ stimmen selten", sagt Ullmann.

Party ankündigen

Hilft aber alles Reden und Beschwichtigen nichts, sollte die Hausverwaltung kontaktiert werden. Und schließlich wird auch die Polizei gerufen. Störender Lärm ist eine Verwaltungsstraftat. In Wien kann die Strafe bis zu 700 Euro, in Tirol sogar bis zu 1450 Euro umfassen. Immerhin: Geburtstag hat man ja nur einmal im Jahr. Und wenn man die Party vorher per Aushang auf dem Schwarzen Brett ankündigt, liest man vielleicht sogar die eine oder andere nette Botschaft der Nachbarn: "Alles Gute und viel Spaß." (Thorben Pollerhof, 9.2.2020)