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Üblicherweise landen Stimmzettel in der Wahlurne – es sei denn, jemand will betrügen.

Foto: Roland Mühlanger / picturedesk.c

Ebreichsdorf / Wiener Neustadt – Der Behälter war definitiv keine Urne: Am Montag nach der Gemeinderatswahl am 26. Jänner in Niederösterreich fand eine Frau in einem Mistkübel in einer Toilette des Rathauses von Ebreichsdorf 14 ausgefüllte Stimmzettel (DER STANDARD berichtete). Die Gemeindewahlbehörde im Ort südlich von Wien brachte die Causa ebenso wie die lokale Bürgerliste zur Anzeige.

Nun hat die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt mit der Prüfung der strafrechtlichen Relevanz begonnen. Der Anfangsverdacht lautet auf Fälschung bei einer Wahl oder Volksabstimmung, im Visier sind "unbekannte Verdächtige". Paragraf 266 Absatz 2 des Strafgesetzbuches sieht für die Fälschung des Ergebnisses "einer Wahl oder Volksabstimmung" eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor.

Bei der Wahl hatte die SPÖ um Bürgermeister Wolfgang Kocevar, der gleichzeitig Landesgeschäftsführer seiner Partei ist, zwar 1,16 Prozentpunkte verloren, mit 45,84 Prozent den ersten Platz aber verteidigt. Der Ortschef betonte, dass der Urnengang "korrekt und ordentlich abgewickelt wurde": Die abgegebenen Stimmzettel würden mit dem Abstimmungsverzeichnis "völlig übereinstimmen", es gebe weder fehlende noch überschüssige Stimmzettel. Dies bestätigte auch die Sprengel- und Gemeindewahlbehörde mittels Unterschrift. (APA, 6.2.2020)