Die fünf größten europäischen Lkw-Hersteller Daimler, Volvo, Iveco, MAN und DAF sollen zwischen 1997 und 2011 ihre Preise abgesprochen haben. Der Schadenersatzprozess findet vor dem Landgericht München statt.

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München – Im Schadenersatzprozess gegen mehrere Lkw-Hersteller wie Daimler und MAN wegen Kartellbildung hat das Landgericht München die Klage der Spediteure abgewiesen. Dass die Spediteure mit der Klage einen Prozessfinanzierer beauftragt haben, sei unzulässig, sagte die Vorsitzende Richterin Gesa Lutz am Freitag. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Die EU-Kommission hatte mehreren Lkw-Herstellern im Jahr 2016 wegen Kartellbildung ein Bußgeld von 3,8 Milliarden Euro aufgebrummt. Mit Hilfe des Bundesverbands Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) verklagten daraufhin mehr als 3000 Spediteure die Hersteller wegen des Vorwurfs überhöhter Preise. Sie fordern mehr als 800 Millionen Euro Schadenersatz.

"Juristisches Neuland"

Die Lkw-Hersteller wandten sich auch aus formalen Gründen gegen die Klage: Sie monierten, dass die Spediteure einen Prozessfinanzierer als Kläger beauftragt haben. Das Gericht selbst hatte dies als "juristisches Neuland" bezeichnet".

14 Jahre lang, zwischen 1997 und 2011, sollen die Lastwagen-Bauer ihre Verkaufspreise abgesprochen haben. Als das Kartell aufflog, verhängte die EU-Kommission im Jahr 2016 Bußgelder gegen die Unternehmen; allein Daimler musste eine Milliarde Euro bezahlen. Nur MAN, in München ansässig, profitierte von einer Art Kronzeugenregelung und kam ohne Zahlung davon. Nun sind bundesweit eine Vielzahl von Schadenersatz-Verfahren anhängig, weil die damaligen Käufer, darunter viele mittelständische Transportunternehmen und Spediteure, meinen, sie hätten ohne die illegalen Absprachen ihre damals erworbenen Lastwagen billiger bekommen können. (Reuters, red, 7.2.2020)