Die Anglo Austrian Bank, früher Meinl Bank, wird abgewickelt.

Foto: apa/neubauer

Luxemburg – Die Anglo Austrian Bank (AAB, ehemals Meinl Bank) ist doch keine Bank mehr. Nach einigem Hin und Her steht dies nun fest, nachdem der Präsident des Gerichts der Europäischen Union den Antrag der AAB, den Entzug ihrer Bankzulassung vorläufig auszusetzen, am Freitag zurückgewiesen hat.

Der in Wien ansässigen AAB war von der Europäischen Zentralbank (EZB) im November die Banklizenz entzogen worden. Nach einer Beschwerde der Bankmutter Far East hatte das Gericht die sofortige Wirksamkeit des Lizenzentzugs per Eilentscheid vorübergehend ausgesetzt. Außerdem war von den Bankeignern vorläufiger Rechtsschutz beantragt worden.

"Kein schwerer Schaden"

Mit seinem aktuellen Beschluss weist der Präsident des Gerichts den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz zurück, heißt es vom Gericht der EU, und er hebt seinen vorläufigen Beschluss vom November 2019 auf. Die Bank hatte nämlich schon vor dem EZB-Lizenzentzug autonom entschieden, die Abwicklung einzuleiten. Es sei ihr damit nicht gelungen darzulegen, dass ihr durch den Lizenzentzug ein schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden droht, argumentierte der Gerichtspräsident am Freitag.

"Damit ist der Beschluss der EZB vom 14. November 2019, mit dem der AAB Bank die Bankzulassung entzogen wurde, wieder vollziehbar", teilte das Gericht mit. Somit hat die Bank mit Zustellung des Entscheids endgültig keine Konzession mehr.

Abwickler für die Bank beantragt

Am 22. November hatte die Finanzmarktaufsicht (FMA) per Bescheid einen Aufpasser (Regierungskommissär) in die Bank gesetzt. Dieser Regierungskommissär hatte – nachdem der Lizenzentzug vorläufig ausgesetzt war – den AAB-Bankern Geschäfte zu untersagen, die Gläubigerinteressen gefährden könnten.

Der Regierungskommissär beendet nun seine Tätigkeit in der Ex-Bank. Es wird nach Behördenangaben beim Handelsgericht wieder ein Abwickler beantragt. (APA, red, 7.2.2020)