Oe24.at schrieb von einem "Geheim-Gutachten zu Blut-Krimi um Haider".

Foto: Screemshot oe24.at

Mit einem Artikel über den früheren Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider hat oe24.at gegen den journalistischen Ehrenkodex verstoßen. Der österreichische Presserat sprach deshalb eine Rüge gegen die Onlineplattform aus. "Oe24.at" habe Gewissenhaftigkeit und Korrektheit in Recherche und Widergabe von Nachrichten missachtet.

Im Artikel "Geheim-Gutachten zu Blut-Krimi um Haider", veröffentlicht am 13.07.2019, geht es um Blutproben des verstorbenen Politikers. Blut- und Gewebeproben nach Haiders Tod hätten zumindest zehn Jahre lang aufbewahrt werden müssen. Dazu wird aus einem Gutachten einer Gerichtsmedizinerin aus Graz, die damals die Obduktion an Haiders Leiche durchgeführt habe, zitiert: "Die bei uns sichergestellten Asservate werden 10 Jahre lang aufbewahrt und dann […] entsorgt."

Aufbewahrungsdauer von Blutproben

Als 2018 jedoch von der Witwe des Politikers bei der Staatsanwaltschaft in Klagenfurt die Artefakte ihres Mannes angefordert worden seien, habe es geheißen, die Proben wären vernichtet worden. Sodann wird der Obmann des BZÖ Kärnten zitiert, für den das "Vernichten der Blutproben" ein Skandal und ein weiterer Mosaikstein in dem kuriosen Bild sei, das die Behörden abgeben würden. Am Ende des Artikels ist die zitierte Passage des Gutachtens der Gerichtsmedizinerin abgedruckt.

Ein Leser kritisiert, dass es nicht stimme, dass Blut- und Gewebeproben zumindest zehn Jahre lang aufbewahrt werden müssen. Er übermittelte einen auf "krone.at" veröffentlichten Artikel, in dem ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt damit zitiert wird, dass es keine zehnjährige Aufbewahrungsfrist für Blutproben gebe. Nach Ansicht des Lesers sei die auf "Oe24.at" zitierte Ärztin in ihrem Gutachten offensichtlich falsch verstanden worden. Die Medieninhaberin nahm nicht am Verfahren teil.

Teil der Obduktion

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt führte gegenüber dem Presserat aus, dass die Entnahme von Körperflüssigkeiten zur Obduktion gehöre. Nach deren Durchführung verfüge die Staatsanwaltschaft über die Freigabe der Leiche, wovon auch Blutproben umfasst seien. Sollte eine weitere Aufbewahrung gewünscht sein, müsste dies gesondert beantragt werden. Da dies im konkreten Fall nicht erfolgt sei, habe die staatsanwaltliche Sicherstellung 2008 geendet.

Durch den Artikel wird der Eindruck einer nicht ordnungsgemäßen Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft vermittelt. "Verantwortungsvolle Journalisten überprüfen eine Behauptung, wonach die Staatsanwaltschaft keine saubere Arbeit leiste", argumentiert der Presserat. Hinzu käme, dass in der veröffentlichten Passage des Gutachtens "die Staatsanwaltschaft Klagenfurt an keiner Stelle erwähnt wird". Dem Medium wäre zumutbar gewesen, von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt eine Stellungnahme einzuholen und diese im Artikel anzuführen.

Im Ergebnis habe die Redaktion von "Oe24.at" die übernommenen Behauptungen nicht hinterfragt bzw. die suggerierte Verantwortlichkeit der Staatsanwaltschaft Klagenfurt nicht ausreichend belegt. Schließlich weist der Senat darauf hin, dass rund um den Unfalltod Jörg Haiders mehrere Verschwörungstheorien entstanden sind, die nach wie vor kursieren. Vor diesem Hintergrund wäre es umso mehr erforderlich gewesen, die Behauptungen gewissenhaft zu überprüfen. (red, 7.2.2020)