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Das Urteil des höchsten Gerichts Australiens schränkt das Innenministerium bei den Abschiebungen ein.

Foto: REUTERS/David Gray

Canberra – Das höchste Gericht Australiens hat die Rechte der Aborigines gestärkt. Die Ureinwohner hätten einen besonderen Status, egal wo sie geboren seien, entschied das Gericht am Dienstag. Damit können sie nicht mehr als Fremde eingestuft werden, wodurch das Innenministerium bei Abschiebungen eingeschränkt wird.

Bei dem Prozess ging es um zwei Fälle: verurteilte Kriminelle, die in Papua-Neuguinea beziehungsweise Neuseeland geboren wurden und abgeschoben werden sollten. Beide haben einen australischen Elternteil und definieren sich als Aborigines.

Aus der Schubhaft entlassen

Der in Neuseeland geborene Mann wurde am Dienstag aus der Schubhaft entlassen, er war dort 500 Tage lang inhaftiert. Der zweite Mann wurde bereits im September 2018 aus der Schubhaft entlassen, bei ihm ist allerdings noch eine Anhörung ausständig, um zu klären, ob er von seinem Aborigines-Stamm als Mitglied anerkannt wird.

"Es geht darum zu klären, wer hier her gehört, wer ein australischer Staatsbürger ist und wer Teil der australischen Gemeinschaft ist", sagte der Anwalt der Männer. "Das ist sehr bedeutend für alle Aborigines – egal, wo sie geboren sind."

700.000 Aborigines in Australien

In Australien gibt es rund 700.000 Ureinwohner. Ihnen geht es aus den verschiedensten Gründen schlechter als den rund 24 Millionen anderen Australiern. Die Aborigines leben seit mehr als 60.000 Jahren auf dem Kontinent, die britischen Siedler kamen erst 1788. Für die Ureinwohner begann mit dem Kolonialismus eine lange Leidensgeschichte. Viele wurden getötet oder starben an eingeschleppten Krankheiten. (APA, red, 11.2.2020)