Der frühere Grünen-Politiker Christoph Chorherr.

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Wien – Zwei Artikel auf "oe24.at" über "neue Hinweise" rund um das "System Chorherr" vom vergangenen September verstoßen nach Ansicht des Presserat nicht gegen den Ehrenkodex der österreichischen Presse. Ein Leser hatte kritisiert, dass in den Berichten Verbindungen zwischen den Aktivitäten des früheren Grünen Wiener Politikers Christoph Chorherr und seiner Ex-Frau hergestellt werden. Nach Ansicht des Lesers werde von den Medien dank des gleichen Nachnamens ein "System Chorherr" inszeniert.

Der Presserat stellte in seiner Entscheidung fest, dass die Bezeichnung der im Artikel geschilderten Situation als "System Chorherr" von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Entscheidend sei dabei, dass über einen Verdachtsfall von politischer Korruption berichtet wurde. Hier reiche die Presse- und Meinungsfreiheit besonders weit. Chorherr wird vorgeworfen, als Planungssprecher großzügigen Spendern für Schulprojekte in Afrika dafür bei Flächenwidmungen entgegengekommen zu sein. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt, der frühere Gemeinderat bestreitet alle Vorwürfe. (APA, 11.2.2020)