Das Landesgericht Steyr.

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Steyr – Unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen aber ohne großes Publikumsinteresse ist am Dienstag in Steyr der für vier Tage angesetzte Prozess gegen zwei mutmaßliche Anführer einer Staatsverweigerer-Gruppierung gestartet. Die Männer, 55 und 56 Jahre alt, müssen sich u.a. wegen versuchter Anstiftung zum Hochverrat verantworten. Beide bekannten sich nicht wirklich schuldig.

Die Angeklagten sollen Führungsmitglieder der staatsfeindlichen Verbindung "International Common Law Court of Justice Vienna" (ICCJV) gewesen sein. Diese soll zwischen 2014 und 2018 geplant haben, eine Rechtsanwältin zu entführen sowie den damaligen Landeshauptmann von Niederösterreich, Erwin Pröll, zu verhaften. In diesem Zusammenhang wurden im April 2017 bereits Mitglieder der Verbindung vom Landesgericht Krems verurteilt. Zudem sollen die beiden in Steyr angeklagten Männer Polizeidienststellen sowie den Innenminister schriftlich dazu aufgefordert haben, Mitglieder der Bundesregierung, des Nationalrats, des Bundesrats und andere zu verhaften, um in weiterer Folge eine "Übergangsregierung" zu bilden.

Angeklagte zurechnungsfähig

Die Staatsanwaltschaft Graz hatte Verfahren im Zusammenhang mit Staatsverweigerern gesammelt und dann je nach Zuständigkeit bei den Gerichten angeklagt. So bekam die Anklagebehörde in Steyr es mit "Delikten zu tun, die nicht an der Tagesordnung sind", wie der Staatsanwalt im Eröffnungsplädoyer meinte: Staatsgefährdende Machenschaften, mit dem Ziel mit "Gewalt die Gerichtsbarkeit außer Kraft" zu setzen und die Regierung zu stürzen. Nachdem die beiden Angeklagten als zurechnungsfähig erklärt wurden, leiden sie nicht an einem "zerebralen Defekt", wie man vielleicht vermuten könne. Auch sah der Staatsanwalt in den beiden Angeklagten keine "Maulhelden", sondern sie seien als Führungsmitglieder der ICCJV aktiv gewesen.

Der Verteidiger des Erstangeklagten meinte, dass es sich bei seinem Mandanten um einen "Querulanten" handle. Nach dem zweiten Lesen der seitenlangen Anklageschrift, sei er zu dem Eindruck gekommen, dass hier "mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird". Beim dritten Durchlesen sei er zu der Überzeugung gelangt, dass die Staatsanwaltschaft nur mehr "Geisterjäger" sei. Denn in der Anklageschrift, so habe er nachgezählt, sei 183 mal das Wort 'versucht' gestanden.

Die Verteidigerin des Zweitangeklagten wiederum betonte das Gut der freien Meinungsäußerung, von dem ihr Mandant Gebrauch gemacht habe. Die angeklagten Verbrechen der versuchten Bestimmung zum Hochverrat, der staatsfeindlichen Verbindung, der versuchten Bestimmung zur Nötigung eines verfassungsmäßigen Vertretungskörpers sowie von Mitgliedern einer Regierung, der versuchten Bestimmung zur Gewalt und gefährlichen Drohung gegen den Bundespräsidenten und der versuchten Bestimmung zum Missbrauch der Amtsgewalt könne laut den Verteidigern den beiden Österreichern nicht zur Last gelegt werden. (APA, 11.2.2020)