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In diversen Logistikzentren, im Bild jenes von Amazon in Pforzheim, werden hunderttausende Pakete verschickt, rund vier Prozent der Retouren landeten bisher im Müll.

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Berlin – Onlinehändler in Deutschland haben laut einer Untersuchung der Universität Bamberg allein 2018 an die 7,5 Millionen Stück zurückgeschickte Pakete entsorgt. Darunter dürften auch einige aus Österreich gewesen sein, weil ein Großteil der für Österreich bestimmten Ware aus Lagerhallen in Deutschland kommt. Damit soll nun Schluss sein. Mit einer Verordnung will Deutschlands Umweltministerin Svenje Schulze (SPD) diese Praxis unterbinden.

Dazu haben Beamte im Umweltministerin nach Informationen des "Spiegel" eigens einen neuen Rechtsbegriff in das Abfallgesetz eingeführt: die sogenannte Obhutspflicht. Sie nimmt die Händler für die von ihnen im Geschäft oder im Internet verkauften Artikel in die Verantwortung. Im Prinzip müssen die Unternehmen künftig dafür sorgen, dass ihre Produkte im Fall einer Rücksendung nicht zu Abfall werden, sondern gespendet oder als B-Ware weiterverkauft werden. Im Beamtendeutsch heißt das dort, die Händler müssten "die Gebrauchstauglichkeit der Erzeugnisse" erhalten.

Vier Prozent der Retouren landen im Müll

Mit der neuen Regelung soll auch der Handel dazu verpflichtet werden, Verantwortung für die Langlebigkeit, die Reparierbarkeit und ressourcenschonende Verwertung der von ihm verkauften Produkte zu übernehmen. Dabei gehe nicht nur um Abfallvermeidung, es sei vielmehr auch eine soziale Frage. Einer Studie der Universität Bamberg zufolge werden vier Prozent aller Retouren gleich von den Händlern in den Müll geworfen.

Im Dialog mit der Branche erfuhr das Umweltministerium, dass es in der Tat auch Fälle gebe, in denen die zurückgeschickte Ware weggeworfen werden muss. Dabei handelt es sich etwa um Möbelstücke, die von den Kunden bereits aufgebaut und beim Abbau beschädigt worden sind. Bei anderen Waren sind es hygienische Gründe, weshalb die Ware entsorgt werden muss. Bislang war es für die Unternehmen aber auch finanziell attraktiver, viele Dinge einfach wegzuschmeißen. "Dem galt es einen Riegel vorzuschieben", sagt ein hochrangiger Beamter.

Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz

Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz wird am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen. Bei der "Obhutspflicht" handelt es sich um eine Ermächtigungsverordnung, die sofort in Kraft tritt. Darin ebenso geregelt wird die Rücknahmepflicht etwa für Kaffeebecher und andere Verpackungen, sogenannte To-go-Lebensmittel. Zudem werden die Recyclingquoten in der Abfallwirtschaft erhöht und die öffentliche Hand dazu verpflichtet, bei Bestellung von Produkten auf die umweltgerechte Herstellung und die Verwertung zu achten. (stro, 12.2.2020)