Wenn die Angestellten des auch in Spanien tätigen portugiesischen Energiekonzerns Galp nicht an ihrem Arbeitsplatz sind, wissen es vermutlich ihre Chefs. Jedes Mal, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Rauch- oder Kaffeepause machen, müssen sie sich aus- und danach wieder einchecken. Nachdem im Vorjahr in Spanien ein neues Gesetz zur verpflichtenden Zeiterfassung in Kraft trat, protokollierte das Unternehmen die Pausen – und zog sie von der geleisteten Arbeitszeit ab. Die Pausen wurden also nicht entlohnt. Auch Pausen außerhalb des Betriebs wurden so aufgezeichnet.

Die spanische Gewerkschaft brachte diese Praxis vor Gericht, musste nun aber eine Niederlage einstecken. Im Urteil berief sich das Höchstgericht darauf, dass laut dem Gesetz Beschäftigte ohne Vereinbarung kein Recht auf bezahlte Rauch-, Kaffee- und Frühstückspausen haben.

Frage: Hat man in Österreich Anspruch auf Rauchpausen?

Antwort: Nein, das österreichische Gesetz sieht keinen Anspruch vor. Rauchpausen gelten somit nicht als Arbeitszeit, sind unbezahlt und müssen eingearbeitet werden. Anspruch hat man nur auf die gesetzlich vorgeschriebene Ruhepause nach sechs Stunden Arbeit, in denen man etwa essen, trinken, schlafen, rauchen oder spazieren gehen kann. Da das keine Arbeitszeit ist, ist sie unbezahlt.

In circa 80 Prozent der heimischen Betriebe wird laut einer Umfrage geraucht. Rauchpausen gelten allerdings nicht als Arbeitszeit, sind unbezahlt und müssen daher eingearbeitet werden.
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Frage: Was dürfen Arbeitgeber?

Antwort: Arbeitgeber hierzulande handhaben die Rauchpausen eher flexibel. Sie können sie nämlich ihrem Personal gestatten, auch der Betriebsrat kann Betriebsvereinbarungen zu Zigarettenpausen durchsetzen.

Frage: Und wenn es solche Regelungen nicht gibt?

Antwort: Die Wirtschaftskammer empfiehlt, zu klären, ob Rauchpausen als Arbeitszeit gelten oder nicht. Denn ob die Pausen in der Zeiterfassung verbucht werden müssen, hängt laut Arbeiterkammer Oberösterreich davon ab, ob das Rauchen in der Arbeitszeit gestattet oder vertraglich vereinbart ist oder ob es dazu eine Betriebsvereinbarung gibt.

Frage: Können eigenmächtige Rauchpausen ein Entlassungsgrund sein?

Antwort: Nur unter besonders erschwerenden Umständen. In diesem Fall müsste geprüft werden, ob die Rauchpausen dazu geführt haben, dass weniger als vereinbart gearbeitet wurde, die versäumte Arbeitstätigkeit erheblich ist und es zu betrieblichen Nachteilen gekommen ist. Ebenfalls müssten dafür entsprechende Verwarnungen ausgesprochen und arbeitsrechtliche Folgen angedroht worden sein.

Frage: Wann ist Rauchen am Arbeitsplatz erlaubt?

Antwort: Prinzipiell darf der Arbeitgeber per Weisung ein generelles Rauchverbot im Unternehmen verfügen. Ist das nicht der Fall, darf geraucht werden, wenn in einem Büro alle Angestellten rauchen und während der Arbeit keinen Kundenkontakt haben. Im Umkehrschluss bedeutet das: Sobald ein Nichtraucher angestellt ist, gilt für alle absolutes Rauchverbot am Arbeitsplatz. Daran kann weder der Arbeitgeber noch der nichtrauchende Angestellte durch eine allfällige Einwilligung etwas ändern. Auch in Sanitär- und Umkleideräumen, sowie in öffentlich zugänglichen Gebäuden darf nicht geraucht werden.

Frage: Wo darf man im Unternehmen rauchen?

Antwort: Ausgenommen von der beschriebenen Grundregel ist das Raucherkammerl, sofern der Rauch nicht in andere Bereiche dringen kann. Auch Angestellte, die ihren Job im Freien erledigen, dürfen rauchen – selbst wenn nicht alle Mitarbeiter Raucher sind.

Frage: Wie viele Arbeitnehmer rauchen eigentlich in Österreich?

Antwort: Nur in rund jeder fünften heimischen Firma raucht niemand. Das ergab eine Umfrage des Jobportals karriere.at unter 748 Beschäftigten und Führungskräften im Dezember. 51 Prozent der Arbeitnehmer gaben an, dass in ihren Betrieben "vereinzelt, in den entsprechenden Zonen", geraucht werde. Und 29 Prozent antworteten, dass unverändert oft zur Zigarette gegriffen werde. Zwei Prozent sagten, dass Zigaretten beim After-Work-Drink Usus seien. Geht es nach den Personalmanagern, Geschäftsführern und Führungskräften, wird noch häufiger gequalmt: Nur sechs Prozent erklärten, dass alle ihre Mitarbeiter Nichtraucher sind. (set, 13.2.2020)