In der Volkswagen-Zentrale in Wolfsburg überlegt sich der VW-Vorstand nach dem Platzen des Vergleichs mit Diesel-Geschädigten die weitere Vorgehensweise.

Foto: afp/andersen

Wolfsburg – Die Verhandlungen über einen Vergleich für hunderttausende vom Dieselskandal betroffene VW-Kunden zwischen dem Autobauer und dem deutschen Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sind vorerst geplatzt. Die Parteien hätten sich zwar auf einen Vergleich in einer Größenordnung von 830 Millionen Euro geeinigt, diese Lösung sei aber gescheitert, teilte Volkswagen am Freitag in Wolfsburg mit.

Grund seien "unangemessene" Anwaltsforderungen. Der vzbv habe "bis zum Schluss" auf eine Pauschalzahlung von 50 Millionen Euro für die Abwicklung des Vergleichs bestanden, erklärte Volkswagen. "Ausreichend konkrete Nachweise", für welche Leistungen die 50 Millionen Euro gezahlt werden sollten, hätten die Rechtsberater des vzbv "nie geliefert", erklärte Volkswagen. Auch einer unabhängigen rechtlichen Prüfung ihrer Gebührenforderung hätten sie sich verweigert.

"VW-Vorstand berät weiteres Vorgehen"

Eine Zahlung ohne einen ausreichend konkreten Leistungsnachweis oder ohne rechtlichen Grund sei für Volkswagen jedoch unmöglich. Der Vorstand von VW werde nun "kurzfristig" über die nächsten Schritte beraten.

VW und vzbv streiten seit Ende September vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig über Entschädigungen für vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer. Die deutschen Verbraucherschützer wollen stellvertretend für die Autobesitzer mit einer sogenannten Musterfeststellungsklage feststellen lassen, dass der Autokonzern betroffene Dieselkäufer "vorsätzlich und sittenwidrig" geschädigt hat und deshalb Schadenersatz zahlen muss.

Streit um Wertverlust

VW hatte im September 2015 eingeräumt, weltweit in Millionen Fahrzeugen seiner Marken eine illegale Software eingebaut zu haben. Diese ließ den Ausstoß von Stickoxiden nur auf dem Prüfstand sinken, nicht aber im täglichen Straßenverkehr. Volkswagen argumentierte stets, dass die Kunden keinen Schaden erlitten hätten, da nach Software-Updates alle Fahrzeuge im Verkehr genutzt werden könnten und sicher seien. Mehrere Gutachten hätten zudem bestätigt, dass die Fahrzeuge "keinen Wertverlust aufgrund der Dieselthematik" erlitten hätten. (AFP, 14.2.2020)