Salzburgs Ex-Bürgermeister Schaden.

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Salzburg – Der ehemalige Bürgermeister der Stadt Salzburg, Heinz Schaden (SPÖ), hat am Montag die Fußfessel genehmigt bekommen. Er wird seine unbedingte Haftstrafe von einem Jahr im elektronisch überwachten Hausarrest verbüßen. Auch der ehemalige Leiter der Landesfinanzabteilung, Eduard Paulus, darf seine Strafe mit einer Fußfessel absitzen. "Beide Herren waren zum Parteiengehör da, und ich habe die Fußfessel genehmigt", sagte der Leiter der Justizanstalt Salzburg, Dietmar Knebel, zum STANDARD.

Wie DER STANDARD berichtete, wird Schaden während seines elektronisch überwachten Hausarrests am Salzburger Landestheater für ein Stück über die Flüchtlingsbewegung vor fünf Jahren beschäftigt. Für die entsprechende Beschäftigung werde ein Bewegungsprofil hinterlegt, erklärte Gefängnisleiter Knebel. An Tagen, an denen der Ex-Bürgermeister zur Arbeit geht, dürfe er seine Wohnung verlassen. Auch eine entsprechende Wegzeit werde einberechnet. Ansonsten müsse er den elektronisch überwachten Hausarrest zu Hause verbringen. Auch ein Einkauf einmal in der Woche werde genehmigt.

Gleichzeitig sind regelmäßige Besprechungen mit einem Mitarbeiter des Vereins Neustart vorgesehen. Hält sich ein Häftling nicht an die Zeiten, kommt die Justizwache. Bei Verstößen kann die Fußfessel wieder eingezogen werden und der Träger muss ins Gefängnis. Derzeit sind insgesamt 15 Personen in Salzburg mit einer Fußfessel ausgestattet.

Anfechtung beim Europäischen Gerichtshof vorbereitet

Ex-Bürgermeister Schaden hat im sogenannten Swap-Prozess, einem kleinen Teilbereich des Salzburger Finanzskandals, die schärfste Verurteilung wegen Untreue von allen Angeklagten bekommen: drei Jahre Haft, eines davon unbedingt. Er wird das Urteil auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anfechten. Der frühere Leiter der Finanzabteilung, Eduard Paulus, wurde zu zwei Jahren Haft, sechs Monate unbedingt, verurteilt. Die verbüßt er nun ebenfalls mit einer Fußfessel. Der ehemalige Finanzlandesrat Othmar Raus (SPÖ) hat nach seiner Verurteilung zu zweieinhalb Jahren Haft, zehn Monate unbedingt, aus gesundheitlichen Gründen einen Antrag auf Haftunfähigkeit gestellt. Das Landesgericht Salzburg hat dazu ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben.

Der ehemalige Finanzdirektor der Stadt verbüßt seine unbedingte Haftstrafe von sechs Monaten bereits im elektronisch überwachten Hausarrest. Zwei weitere Beamte und die ehemalige Budgetreferatsleiterin Monika Rathgeber wurden jeweils zu bedingten Haftstrafen verurteilt. Auf Rathgeber wartet aber bereits der nächste Prozess. Sie muss sich als Einzige im Hauptverfahren des Salzburger Finanzskandals wegen über 100 Zins- und Währungstauschgeschäften wegen Untreue verantworten. (Stefanie Ruep, 17.2.2020)