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Landwirtschaftsministerin Köstinger und Gesundheitsminister Anschober wollen gleiche Vorschriften für alle, was den Einsatz von Pestiziden angeht.

Foto: dpa-Zentralbild/Patrick Pleul

Brüssel – Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) und Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) haben am Montag im Ö1-"Mittagsjournal" einer möglichen Aufweichung der EU-Pestizidvorschriften für Importe eine klare Absage erteilt: "Was in Europa verboten ist, soll auch bei Importlebensmitteln aus Drittstaaten nicht erlaubt sein", sagte Köstinger in einem Statement.

Anlass war ein Bericht der NGO Corporate Europe Observatory (CEO), in dem vor einer Aufweichung der EU-Vorschriften bezüglich der Rückstandshöchstgehalte von Pestiziden in Lebensmitteln gewarnt wurde. Ein derartiger Vorstoß von Lobbys und Importländern wie USA und Brasilien soll unter der damals zuständigen Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) und sechs weiteren EU-Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, Polen und den Niederlanden, Unterstützung erhalten haben. Dem gegenwärtigen Gesundheitsminister Anschober waren diese Vorwürfe nicht bekannt, wie er gegenüber Ö1 sagte, er wolle die Vorwürfe in den nächsten Tagen aufklären.

Köstinger: Wir wollen keine Anhebung der Höchstwerte

"Gesundheitsminister Anschober hat meine volle Unterstützung, wenn es darum geht, diese gleichen Regeln auch für Importe aus Drittstaaten auf EU-Ebene durchzusetzen", sagte Köstinger dazu. Denn die österreichische Landwirtschaft wäre von diesem Thema stark betroffen, weil sie unter großem Druck von Billigimporten steht: "Belastete Erdäpfel aus Ägypten, Erdbeeren aus China oder sogar Hormonfleisch aus Amerika dürfen nicht auf unseren Tellern landen. Für uns ist klar: Wir wollen keine Anhebung der Höchstwerte von Rückständen für importierte Lebensmittel."

Global 2000 warnte in diesem Zusammenhang davor, dass internationale Chemiekonzerne und die USA unter dem Stichwort "Handelsverzerrungen" seit langem den gefahrenbasierten Ansatz der EU attackieren würden, die Grundlage für die Pestizidvorschriften sind. Die Rückstandshöchstgehalte werden in der EU seit 2005 einheitlich, basierend auf der EU-Verordnung Nummer 396/2005, festgesetzt. (APA, 17.2.2020)