Die KTM Motohall in Mattighofen.

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Linz/Mattighofen/Brüssel – Die Kulturförderungen der Ktm Motohall in Mattighofen im Bezirk Braunau am Inn sind rechtswidrig. Das ist der Inhalt eines Gutachtens der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Peter Thyri im Auftrag der Kulturplattform Oberösterreich (Kupf). Sie will diese am Montag in einer Pressekonferenz in Linz präsentierte "Beihilfenrechtliche Beurteilung" an die EU-Kommission und den Landesrechnungshof übermitteln.

Das per Crowdfunding finanzierte Gutachten kommt zum Ergebnis: Die vom Land Oberösterreich als Kulturförderungen gewährten Beihilfen sind EU-wettbewerbswidrig. Unter anderem würden sie für Ktm einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber Mitbewerbern bewirken. Für den Gutachter ist auch fraglich, ob die Motohall überhaupt ein Museum ist, für das Förderungen zulässig wären.

SPÖ fordert Akteneinsicht

Die Dritte Landtagspräsidentin Gerda Weichsler-Hauer (SPÖ) nahm die Diskussion um die Kulturförderung zum Anlass um Akteneinsicht für Landtagsabgeordnete zu verlangen. Das sei in anderen Bundesländern "längst üblich und in Oberösterreich längst überfällig", argumentierte sie. ÖVP-Landtagsabgeordneter Wolfgang Hattmannsdorfer kritisierter wiederum die SPÖ. Die Forderung nach Akteneinsicht sei "ein erneuter Versuch, das Thema parteipolitisch zu instrumentalisieren."

Hintergrund des Gutachtens ist, dass der oberösterreichische Ex-Landeshauptmann Josef Pühringer (ÖVP) Ktm 2015 Subventionen in Höhe von 4,5 Millionen Euro für die Motohall zugesagt hat. 1,8 Millionen Euro davon stammen aus dem Kulturbudget – zwei Tranchen zu je 600.000 Euro wurden bereits beschlossen.

Die Kupf kritisiert den sonstigen Sparkurs in der Kultur verweist darauf dass Ktm-Chef Stefan Pierer im Wahljahr 2017 mehr als 430.000 Euro an die ÖVP gespendet hat. SPÖ und Neos haben in der Sache eine Prüfung durch die EU-Kommission beantragt. Auch der Landesrechnungshof (LRH) befasst sich derzeit mit der Förderung. Sein abschließender Bericht wird noch im heurigen ersten Halbjahr erwartet.

Kupf will Geld zurück

Das Land hielt bisher entgegen, dass die Förderung gemäß EU-Beihilfenrecht korrekt erfolgt sei. Auch eine neuerliche Prüfung durch die Direktion Finanzen habe gezeigt, dass die Förderung der Ktm-Motohall unter die generelle Freistellung falle. Die ÖVP argumentiert außerdem, dass die Landesförderung von allen Parteien in der Landesregierung einstimmig beschlossen worden sei.

Für den Geschäftsführer der Kupf Thomas Diesenreiter ist die Sache dennoch nunmehr klar: "Das Geschenk aus Steuergeldern ist nicht nur inhaltlich falsch, sondern es wurde auch noch gegen geltendes Recht verstoßen." Sollte die EU-Kommission in seinem Sinne entscheiden, müsste das Land seine Fehler eingestehen und Ktm das Geld zurückzahlen. Es sollte in den Bereich Kultur zurückfließen. Vorerst sei der LRH-Bericht und die Entscheidung der EU-Kommission abzuwarten. Diesenreiter schließt für die Kupf aber auch zivilrechtliche Schritte nicht aus. (APA, 17.2.2020)