Den größten Posten macht mit knapp 500 Millionen Euro der Pauschalbetrag aus, den die AUVA der ÖGK für vorab bezahlte Arbeitsunfälle leistet und der ab 2023 entfällt.

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Wien – Die Österreichische Gesundheitskasse ÖGK ist durch gesetzliche Beschlüsse der türkis-blauen Regierung mit insgesamt 744 Millionen Euro für den Zeitraum 2019 bis 2024 belastet worden. Diese Rechnung legten die Arbeitnehmervertreter in der Sozialversicherung am Dienstag vor. Sie forderten eine Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) zur Verhinderung von Selbstbehalten beim Arztbesuch.

Die Co-Vorsitzende im Dachverband der österreichischen Sozialversicherung (SV), die Leitende ÖGB-Sekretärin Ingrid Reischl, und der Arbeitnehmerobmann in der ÖGK, Andreas Huss, verlangten in einem Hintergrundgespräch eine Änderung des Paragrafen 31 im ASVG. Darin ist festgelegt, dass der Dachverband jährlich eine Verordnung zu erlassen hat, ob ein Kostenbeitrag beim Arztbesuch zu entrichten ist. Angesichts der prognostizierten Defizite der ÖGK hält Reischl die Gefahr, dass nun doch Selbstbehalte eingeführt werden, für "sehr hoch", auch wenn der Sozialminister das genehmigen müsste und das laut Regierungsprogramm nicht vorgesehen ist.

Ausgleich mit Kassen der Beamten und Selbstständigen

Um die Defizite in den Griff zu bekommen und gleiche Leistungen für alle Versicherten zu ermöglichen, fordern die Arbeitnehmervertreter einen Risiko-Strukturausgleich auch mit den Kassen für Beamte und Selbstständige. Da dies aber relativ kompliziert und nur mit wissenschaftlicher Unterstützung möglich sei und deshalb länger dauert, schlägt Reischl eine schrittweise Anhebung der sogenannten Hebesätze vor. Dabei handelt es sich um den fiktiven Dienstgeberbeitrag des Bundes für krankenversicherte Pensionisten. Für ASVG-Versicherte schießt der Bund für jeden Euro Pensionsbeitrag 0,78 Euro zu, für Bauern hingegen 2,87 Euro. Würde man den Hebesatz für ASVG-Versicherte auf dieses Niveau anheben, würde das dem Bund 3,5 Milliarden Euro kosten. Reischl wünscht sich diese Anhebung allerdings schrittweise und nur so lange, bis der Strukturausgleich steht.

Die Forderung nach einem Strukturausgleich wird neben demografischen Argumenten vor allem damit begründet, dass Asylwerber, Arbeitslose und Mindestsicherungsbezieher nur bei der ÖGK versichert sind. Dafür gebe es zwar Geld vom Bund, das sei aber nicht kostendeckend, argumentieren Reischl und Huss. Außerdem befürchten sie, dass die Versorgung von Strafgefangenen zur ÖGK wandert, wie das derzeit diskutiert werde. Diese werden derzeit als Privatpatienten vom Bund bezahlt. Das Sozialministerium sprach am Dienstagnachmittag für 2018 von 19.951 Insassen, für die rund 94,6 Millionen Euro ausgegeben wurden. Es wurde allerdings bestätigt, dass derzeit an einer neuen Lösung für die Finanzierung gesucht werde. Ob sie künftig über die Krankenversicherung abgewickelt wird, sei aber noch offen, heißt es.

Gestrichener Pauschalbetrag durch AUVA größter Posten

Von den 1,7 Milliarden Euro, die laut Vorausschau die ÖGK bis 2024 an Verlusten machen wird, entfallen nach Berechnungen der Arbeitnehmervertreter 744 Millionen auf gesetzliche Beschlüsse der türkis-blauen Regierung. Den größten Posten macht mit knapp 500 Millionen Euro dabei der Pauschalbetrag aus, den die AUVA der ÖGK für vorab bezahlte Arbeitsunfälle leistet. Wegen der Beitragssenkung der AUVA wird dieser ab 2023 gestrichen. Die sogenannten GSBG-Mittel, der Steuerzuschuss des Bundes an die Krankenversicherung, wurde heuer um 30 Millionen gekürzt – das summiert sich auf 174 Millionen. Die niedrigere Dotierung für die Gesundheitsförderung macht 3,7 Millionen aus. Die höheren Zahlungen für die Privatkrankenanstaltenfonds PRIKRAF, insbesondere wegen der Aufnahme der Privatklinik Währing, summieren sich auf 65 Millionen und ein höherer Pflegekostenzuschuss für nicht im PRIKRAF befindliche Privatspitäler auf 2,3 Millionen. Dazu kommen noch Belastungen für die AUVA durch die Senkung des Unfallversicherungsbeitrages von mehr als 600 Millionen Euro.

"Mit kaufmännischer Vorsicht" und ohne Leistungsharmonisierung

Dass mit den errechneten 744 Millionen für die gesetzlichen Beschlüsse fast eine Milliarde auf die erwarteten 1,7 Milliarden Defizit der ÖGK bis 2024 fehlen, begründete Huss unter anderem damit, dass man die Gebarungsvorschau aufgrund der Rechnungslegungsvorschriften "mit kaufmännischer Vorsicht" erstellt habe. So wie in den vergangenen Jahren sei zu erwarten, dass das tatsächliche Ergebnis dann etwas besser ausfallen werde.

Nicht enthalten in dieser Rechnung ist allerdings, dass die Gebietskrankenkassen vor der Fusionierung schon Leistungen in ihren Satzungen harmonisiert haben. Die Kosten von 84 Millionen dafür seien vom nun nicht mehr bestehenden Ausgleichsfonds übernommen worden. Ausständig seien aber noch die Angleichung der Leistungen im Vertragsbereich, etwa für Psychotherapeuten. Und außerdem gebe es nach wie vor neun unterschiedliche Ärzteverträge, eine Angleichung nach oben würde nach Berechnungen der Ärztekammer weitere 800 Millionen kosten. Huss kritisierte auch, dass sich im neuen Dachverband niemand mehr um einen Rahmenvertrag mit der Pharmabranche kümmert. Der ausgelaufene Vertrag habe 80 Millionen Euro an Rabatten für Medikamentenkosten pro Jahr gebracht – auf fünf Jahre hochgerechnet fehlen hier weitere 400 Millionen.

Arbeitgeber mit Stimmenmehrheit in Kontrollversammlung

Der Vorwurf des Dachverbandsvorsitzenden, des Wirtschaftsvertreters Peter Lehner, dass die "rote Selbstverwaltung" für die Defizite der ÖGK verantwortlich sei, ist für Huss deshalb "der größtmögliche Unsinn". Er verwies darauf, dass in der Kontrollversammlung mit Stimmenmehrheit für die Arbeitgeber und auch im Überleitungsausschuss danach kein einziger Vertrag abgelehnt worden sei und außerdem eine Ausgabenbremse beschlossen wurde. Auch den Vorwurf, dass die Wiener Kasse schuld sei, ließ Huss nicht gelten, weil die Kosten pro Kopf im Burgenland, Kärnten und Tirol zum Teil deutlich über Wien lägen. (APA, 18.2.2020)