Von der Rechnungslegung der Ärzte bis zur Rückerstattung eines Teilbetrages durch die Krankenkasse dauert es oft Monate.

Foto: Imago

Wien – Wer in Wien eine private Arztrechnung bei der Krankenkasse einreicht, braucht vor allem eines: viel Geduld. Derzeit dauert es drei Monate und mehr, bis die Patienten jenen Betrag rückerstattet bekommen, den die Krankenkasse bezahlt. Ein Beispiel: Im Oktober 2019 wurde eine Honorarnote von 200 Euro schriftlich eingereicht. Von der Krankenkasse kam am 18. Februar die Benachrichtigung, dass 31 Euro nun überwiesen werden. Für eine Rechnung vom Dezember 2019 könne man frühestens im März mit der Bearbeitung rechnen, sagte ein Sachbearbeiter auf Nachfrage. Der Grund: Derzeit seien sechs Leute in Ausbildung, und viele gute Mitarbeiter hätten das Unternehmen verlassen, sagte selbiger Sachbearbeiter auf telefonische Nachfrage.

Privatversicherung

Die lange Wartezeit auf Kostenersatz durch die Kasse ist für Kunden mit einer privaten Arztversicherung unangenehm. Denn die Privatversicherung zahlt den Differenzbetrag zum Gesamthonorar nur dann aus, wenn der Beleg seitens der Gebietskrankenkasse auf Kostenersatz vorliegt. Das dauert dann je nach Versicherer erneut einige Tage.

Seitens der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) hieß es dazu am Mittwoch zum STANDARD: "Bedauerlicherweise kommt es derzeit bei der Bearbeitung von Wahlarztrechnungen zu längeren Verzögerungen. Über diverse Kanäle langen täglich zahlreiche Kostenerstattungsanträge ein, und jeder einzelne Antrag durchläuft von der Erfassung über die Berechnung bis hin zur finalen Anweisung an unsere Versicherten verschiedenste Arbeitsschritte. Wir können jedoch auf die Möglichkeit hinweisen, die Anträge online über 'meine SV' einzureichen. Hier werden die notwendigen Daten im Rahmen der Antragstellung bereits von den Versicherten eingegeben und können nahtlos ins System übernommen werden. Somit kann bei der Bearbeitung durch die ÖGK ein aufwendiger Schritt entfallen. Dies ermöglicht eine raschere Anweisung binnen weniger Tage. Mittlerweile machen rund 50 Prozent unserer Versicherten von dieser Möglichkeit Gebrauch." Die Angaben des Mitarbeiters könne die ÖGK "so nicht bestätigen". (cr, 19.2.2020)